Maximilia2
Sehr geehrte Frau Bader, bei meinem Arbeitgeber (Anstalt des Öffentlichen Rechts) hatte ich zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag, der nach einem Jahr für ein weiteres verlängert wurde. Innerhalb des 2. Jahres habe ich allerdings einen Vertrag auf unbestimmte Zeit beim selben AG abgeschlossen. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle. Nun möchte ich gerne meine Stundenanzahl erhöhen. Angenommen, ich unterschreibe in den kommenden Wochen (Dezember oder Januar) einen neuen Vertrag mit einer höheren Stundenanzahl ab April nächsten Jahres und dementsprechend einen Aufhebungsvertrag für den alten Arbeitsvertrag mit weniger Stunden zu Ende März. Anfang Dezember habe ich die Verhütung weggelassen. Wenn ich jetzt schwanger werde und nach Vertragsunterzeichnung aber vor April meine Schwangerschaft bekannt gebe, muss der neue Vertrag dann dennoch gelten? Auch, wenn ich ein generelles oder individuelles Beschäftigungsverbot erhalte? Oder wegen Beschwerden einige Zeit krankgeschrieben würde? Vielen Dank für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen Maximilia2
Hallo, Änderungsvertrag, ja. Kein Aufhebungsvertrag. Und ja, Sie können problemlos wechseln. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Hallo, wenn bei demselben Arbeitgeber mit identischer Tätigkeit nur die Stundenanzahl erhöht werden soll, dann unterschreibt man KEINEN Aufhebungsvertrag. Es sollte ein Abänderungsvertrag bzgl. der Stundenanzahl und dem entsprechenden Gehalt geschlossen werden - nur diese beiden Punkte und ggf. Regelungen zu den Dienstzeiten sollten im Vertrag drinstehen. Alles andere braucht es dazu nicht.
mellomania
warum gehst du von einem bv aus? du bist noch nicht mal schwanger und rechnest damit? hmm
Maximilia2
Vielen Dank!
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