Katja V.
Hallo Frau Bader. Ich habe vor der Schwangerschaft in Vollzeit gearbeitet und möchte nach der Elternzeit aber nur noch Teilzeit arbeiten. Mir wurde gesagt, dass mein AG die Teilzeit genehmigen muss, damit die Versorgung meines Kindes gewährleistet ist. Ist das so richtig? Oder wie muss ich vorgehen, damit ich die Teilzeit bekomme? Vielen dank im Voraus Schöne Grüße Katja
Hallo, Sie haben Anspruch, wenn der AG mind. 15 AN beschäftigt u keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Liebe Grüße vom Gardasee NB
chrissicat
Du musst die TZ bei deinem Arbeitgeber beantragen, er kann deinen TZ-Antrag aber auch ablehnen, wenn entsprechendr betriebliche Gründe tatsächlich vorliegen.
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