Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich meine Elternzeit verkürzen, obwohl weitere Schwangerschaft in Planung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich meine Elternzeit verkürzen, obwohl weitere Schwangerschaft in Planung?

Family2021

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Guten Tag, ich habe Kind 1 6/2021 bekommen und zwei Jahre Elternzeit beim AG beantragt. Wegen schwerem Diabetes hatte ich ein Beschäftigungsverbot, das wahrscheinlich auch in nächsten Schwangerschaften ausgesprochen werden würde. Jetzt überlege ich, meine Eltern Zeit auf 1 1/2 Jahre zu verkürzen, bis 01/2023. Wir planen jedoch eine zweite Schwangerschaft, man weiß ja aber nie, wann es so weit sein wird. Könnte ich meine Elternzeit beim AG auf 01/2023 verkürzen, auch wenn das Risiko besteht, dass ich dann vielleicht schon wieder schwanger bin? Oder wäre die Verkürzung dann ggf. einfach hinfällig? Oder kann ich wie geplant verkürzen, werde dann aber eventuell doch schon 10/11/12.2022 schwanger und die Elternzeit endet dann trotzdem 01.2023 und ich müsste dann ggf ins Berufsverbot gehen? Vielen Dank vorab für die Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Eine Verkürzung der Elternzeit ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Wenn sich jedoch spekulieren, unmittelbar in ein Beschäftigungsverbot zu gehen, könnte dies zu erheblichen Problemen mit der Krankenkasse führen. 2. Ich bin kein Arzt, aber ich kann den Zusammenhang zwischen Diabetes und dem Arbeitsplatz nicht erkennen. Wenn Sie aufgrund des Diabetes nicht arbeiten können, ist eine Krankschreibung das richtige juristische Mittel. Liebe Grüße NB


mellomania

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Ohne Zustimmung des AG ist eine Verkürzung nicht möglich. Und wissentlich wegen eines bv bzw um in ein bv zu gehen ist nicht möglich.


luvi

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Hallo, Wenn du jetzt schon die Elternzeitverkürzung auf 01/2023 beantragst und im November positiv testest, wird es keine Probleme geben wegen einem BV. Wenn du die Verkürzung allerdings erst im Oktober beantragst und im November Bescheid gibst, dass du im 5. Monat bist, könnte das problematisch werden. Hinfällig wegen einer neuen Schwangerschaft wird die Verkürzung nicht. LG luvi


cube

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Naja, wenn du sie noch nicht schwanger beantragst, ist alles gut würde ich sagen. Wenn du sie beantragst u wissentlich schwanger bist u weißt, dass du sicher ein BV bekommst - wird’s problematisch. Die EZ darf nicht zu Gunsten eines BV verkürzt werden - Betrug und so.


mellomania

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verkürzen ohne zustimmung des AG geht nicht. zu welchem zweck möchtest du verkürzen? kannst du von der betreuung her deinen alten vertrag vollumfänglich erfüllen? wenn nicht wäre eine verkürzung sinnfrei, da du dann ja deinen bestehenden vertrag dauerhaft ändern müsstest wenn du ihn nicht erfüllen kannst. das wäre zu deinem nachteil da der vollzeitvertrag dann weg ist. der AG muss dem nicht zustimmen, er kann das ablehnen.


Mitglied inaktiv

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Warum arbeitest du nicht Teilzeit in Elternzeit. Das geht bis zu 30 h Wenn der AG zustimmt, kannst du die Elternzeit verkürzen. Du musst dann aber so laut Vertrag arbeiten können. Das ältere Kind betreut sein entsprechend. Du kannst nicht die Elternzeit verkürzen in der Hoffnung auf ein Vollzeit BV, wenn du gar nicht Vollzeit arbeiten könntest. Ich würde das aber jetzt besprechen. Aber wie gesagt der AG kann das Ansinnen ablehnen.


Feuerschweifin

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Wenn du nach dieser Zeit wirklich wieder arbeiten möchtest, dann kannst du selbstverständlich beim AG um eine Verkürzung bitten. Es kann aber sein, dass er nicht zustimmt, das steht ihm frei. Du bist jetzt nicht schwanger und falls du schwanger werden solltest, ändert das nichts an der Verkürzung, solange du diese eben im nicht-schwangeren Zustand beantragst. Aber wie gesagt, du musst dann halt auch wirklich arbeiten gehen.


Pamo

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Ich überlege gerade, bei welchem Job man ein Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaftsdiabetes bekommen kann und komme spontan auf Süßigkeitentesterin. Richtig?


cube

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:-) made my day :-)


Family2021

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Ich würde aus finanzieller Sicht verkürzen wollen, um die Monate zwischen K1 und K2 noch mal voll verdienen zu können. Dass dann eine Betreuung notwendig wäre, ist klar. Ich war mir nur unsicher wegen dem AG. Wenn man immer genau wüsste wann man wie erneut schwanger wird, wäre es natürlich einfacher, aber so ist es leider nicht und es wäre schade wenn einem die Absicht arbeiten gehen zu wollen später negativ ausgelegt wird, weil man erneut schwanger ist.. @Pamo Leider nein. Aber es ist Tatsache so, dass ich ein BV in Schwangerschaft 1 hatte. Aus meiner Erfahrung heraus kann ich sagen, dass Diabetes tatsächlich Risiko bedeuten kann, vor allem wenn man 4x täglich wesentlich viel spritzen muss, regelmäßig in Über-&Unterzucker fällt, ein ärztliches Verbot bekommt ein KFZ zu führen, Stress die BZ-Werte verändert und und und Also leider garnicht so lustig


Feuerschweifin

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Du musst dich nicht für ein wahrscheinliches BV rechtfertigen. Wie gesagt, wenn du früher wieder arbeiten möchtest, dann sprich mit deinem AG. Am einfachsten ist es sicher, wenn du TZ in EZ vereinbarst. Falls du bis dahin wieder schwanger werden solltest, so darf dir daraus gesetzlich kein Nachteil entstehen. Natürlich könnte es aber passieren, dass hinter vorgehaltener Hand dummes Zeug geredet wird, sieht man ja auch oft genug hier im Forum.


Btby

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Schon allein die Frage "zu welchem Zweck möchtest du kürzen?" ist sowas von dämlich! Zu welchem Zweck arbeitet man denn? Ich tue das um mein Leben zu finanzieren.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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