Maerz1718
Hallo, Ich habe eine ungewöhnliche Frage die mich seit ein paar Tagen beschäftigt. Ich befinde mich seit März diesen Jahres in Elternzeit. Diese geht noch bis zum Mai 2018. Nun bin ich erneut schwanger. Entbindungstermin wäre auch wieder im März , nächstes Jahr. Ist es möglich meine jetzige Elternzeit zb nur bis zum September zu nehmen und dann zum Arzt zu gehen um ein Beschäftigungverbot zu erhalten um die volle Lohnfortzahlung bis zum erneuten Mutterschutz vom AG zu erhalten? Gibt es da ein Gesetz dazu? Vielen Dank für die Antwort im Voraus.
Hallo, Nein, das ist nicht möglich. Sie können die Elternzeit erst am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein, und am besten liest du mal in den Threads weiter unten die sich um das gleiche Thema drehen. Das was du planst nennt sich Sozialbetrug und ist zudem völlig überflüssig.
Maerz1718
Ich hab ja auch nicht geschrieben dass ich so etwas plane. Es war lediglich eine Frage ob so etwas möglich wäre. Ich befand mich in der 1. Schwangerschaft in einem Beschäftigungverbot und bekam die volle Lohnfortzahlung, deswegen meine Frage dazu zur erneuten Schwangerschaft.
Mitglied inaktiv
Das geht nicht, wie bereits gesagt wurde. Das wäre Betrug, wie du dir ja denken kannst. Du kannst die Elternzeti aber einen Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden und dann bekommst du in der Mutterschutzfrist wieder volles Geld.
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