Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich im Elternzeit mein Tatigkeiten weiter machen aber teilzeit

Frage: Kann ich im Elternzeit mein Tatigkeiten weiter machen aber teilzeit

Jsalloum

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heute ist mein ersten Tag als wissenschaftliche Mitarbeiterin... ich habe nur gestern meinen Vertrag unterschrieben... ich bekomme mein Baby in 3 Wochen... ich muss meinem Chef über meinen Elternzeit schnell Bescheid sagen.... aber ich kann sein Reaktion nicht vorstellen... ich habe angst das er mich kündigen will aber ich möchte ihn bieten das ich nach 5 Monaten wieder arbeiten aber 20 Stunde pro Woche.... ist das möglich? Wenn ich ein Platz für meinem Baby in kinderbetreuung kann ich wieder vollzeit arbeiten..... kann ich das für den Chef vorstellen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht. Sie müssen doch dann schon im Mutterschutz sein? Meinen Sie 3 Monate? Ansonsten ist es möglich, in der ET Tz für bis zu 30 Std zu arbeiten, wenn der Betrieb mind 15 AN hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du warst doch schon in Mutterschutz als der Arbeitsvertrag gültig wurde? Arbeitest du zur Zeit Klar kannst du bis zu 30 h die Woche während der Elternzeit arbeiten


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