Mutti86
Hallo! Folgende Situation: Mein Kind kommt z.B. am 1.12.12 zur Welt. ElternGELD darf ich dann ja auch nur 12 Monate beantragen also bis zum 1. Geburtstag meines Kindes, das wäre dann bis zum 1.12.13., danach würde ich ja nichts mehr bekommen. Kann ich dann trotzdem bis zum 1.01.14 in Elternzeit gehen oder z.b. 15.01.14 (also mir eine Zeit selbst wählen)? Mir ist bewusst, dass ich dann nach dem 1.12.13 kein Geld mehr bekomme. Mfg
Hallo, ja Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja kannst du. Wenn Du klug bist, beantragst du aber gleich mind 2 Jahre Elternzeit. Viele glauben, das sie die Elternzeit beenden müssen um arbeiten zu dürfen, das ist aber falsch. Du darfst bis zu 30 Std die Woche arbeiten!. Mein Rat, wenn Dein Kind am 1.12,12 zur Welt kommt, dann beantrage das folgendermaßen: Vom 1.12.12 - einschließlich 14.01.14 bleibe ich daheim. Ab dem 15.01.14 bis zum 31.11.14 habe ich vor voraussichtlich in Teilzeit bis zu 30 Std zu arbeiten. Das dreiite Jahr Elternzeit werde ich nach Absprache dann nehmen. Vorteil, um das 3te Jahr sicher zu bekommen, mußt Du 2 Jahre Elternzeit beantragen. Das 3te Jahr muß aber nicht im Anschluß genommen werden, sondern Du kannst es auch später nehmen. Und du bleibst flexibler, zumal Du ja jetzt noch nicht weiß, wie wird das mit Betreuung oder möglicherweise einer weitern SS.
foolish
Hhm,.. Bekommt man nicht 8wochen danach nicht noch Lestungen vom AG u der Krankenkasse??? Bekommt man dann DAS u Elterngeld??
Mitglied inaktiv
Hi foolish Wenn die TE arbeitet, wird sie wohl Mutterschaftsgeld bekommen, Da das in der Regel höher ist als Elterngeld, fällt das Elterngeld weg. Elterngeld wird aber nicht 12 Monate gezahlt, sondern nur bis zum 12ten bzw wenn Partner auch mind. 2 Monate nimmt, bis zum 14ten Lebensmonat. Und da ist es egal wann es beantragt wird. Einfach 2 Monate später Eltengeld beantragen, weil man ja Muttergeld bekommt, bringt also gar nichts. und das Papa die ersten zwei Monate Elzerngeld nimmt, weil Mama im Mutterschutz, geht auch nicht. Weil die ersten zwei Monate sind immer Mamamonate (weil Berufsverbot im Mutterschutz) Man kann die Auszahlung des Elterngeldes strecken, das bedeutet aber, das die Summe welche normalerweise gezahlt werden würde, dann auf entsprechend mehr Monate geteilt wird - doppelter Auszahlungsraum. Oder entsprechend verkürzen, wenn beide Partner paralell daheim bleiben
SumSum076
Kleine Korrektur: Der Vater kann sehr wohl während der Mutterschutzzeit in Elternzeit sein. Seine EZ ist unabhängig von der der Mutter! Hat zur Folge, dass in LM 1 und 2 die Mutter ihr MuSchu-Geld bekommt und der Vater sein Elterngeld. Danach (in der Standardvariante) bekommt die Mutter trotzdem nur bis zum 1. Geburtstag EG. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Hi Sabine So meinte ich es auch, blöde ausgedrückt. Gab ja schon des öfteren die Nachfrage, dann nimmt Papa einfach die beiden ersten Monate Elterngeld, bleibt dann zusammen mit Mama daheim die im Mutterschutz ist. Und dann kann Mama eben noch 12 Monate Elterngeld hintendran hängen. Und das funzt halt so nicht.
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