Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich Elternzeit innerhalb von 3 Jahren beliebig wählen?

Frage: Kann ich Elternzeit innerhalb von 3 Jahren beliebig wählen?

Mutti86

Beitrag melden

Hallo! Folgende Situation: Mein Kind kommt z.B. am 1.12.12 zur Welt. ElternGELD darf ich dann ja auch nur 12 Monate beantragen also bis zum 1. Geburtstag meines Kindes, das wäre dann bis zum 1.12.13., danach würde ich ja nichts mehr bekommen. Kann ich dann trotzdem bis zum 1.01.14 in Elternzeit gehen oder z.b. 15.01.14 (also mir eine Zeit selbst wählen)? Mir ist bewusst, dass ich dann nach dem 1.12.13 kein Geld mehr bekomme. Mfg


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ja kannst du. Wenn Du klug bist, beantragst du aber gleich mind 2 Jahre Elternzeit. Viele glauben, das sie die Elternzeit beenden müssen um arbeiten zu dürfen, das ist aber falsch. Du darfst bis zu 30 Std die Woche arbeiten!. Mein Rat, wenn Dein Kind am 1.12,12 zur Welt kommt, dann beantrage das folgendermaßen: Vom 1.12.12 - einschließlich 14.01.14 bleibe ich daheim. Ab dem 15.01.14 bis zum 31.11.14 habe ich vor voraussichtlich in Teilzeit bis zu 30 Std zu arbeiten. Das dreiite Jahr Elternzeit werde ich nach Absprache dann nehmen. Vorteil, um das 3te Jahr sicher zu bekommen, mußt Du 2 Jahre Elternzeit beantragen. Das 3te Jahr muß aber nicht im Anschluß genommen werden, sondern Du kannst es auch später nehmen. Und du bleibst flexibler, zumal Du ja jetzt noch nicht weiß, wie wird das mit Betreuung oder möglicherweise einer weitern SS.


foolish

Beitrag melden

Hhm,.. Bekommt man nicht 8wochen danach nicht noch Lestungen vom AG u der Krankenkasse??? Bekommt man dann DAS u Elterngeld??


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hi foolish Wenn die TE arbeitet, wird sie wohl Mutterschaftsgeld bekommen, Da das in der Regel höher ist als Elterngeld, fällt das Elterngeld weg. Elterngeld wird aber nicht 12 Monate gezahlt, sondern nur bis zum 12ten bzw wenn Partner auch mind. 2 Monate nimmt, bis zum 14ten Lebensmonat. Und da ist es egal wann es beantragt wird. Einfach 2 Monate später Eltengeld beantragen, weil man ja Muttergeld bekommt, bringt also gar nichts. und das Papa die ersten zwei Monate Elzerngeld nimmt, weil Mama im Mutterschutz, geht auch nicht. Weil die ersten zwei Monate sind immer Mamamonate (weil Berufsverbot im Mutterschutz) Man kann die Auszahlung des Elterngeldes strecken, das bedeutet aber, das die Summe welche normalerweise gezahlt werden würde, dann auf entsprechend mehr Monate geteilt wird - doppelter Auszahlungsraum. Oder entsprechend verkürzen, wenn beide Partner paralell daheim bleiben


SumSum076

Beitrag melden

Kleine Korrektur: Der Vater kann sehr wohl während der Mutterschutzzeit in Elternzeit sein. Seine EZ ist unabhängig von der der Mutter! Hat zur Folge, dass in LM 1 und 2 die Mutter ihr MuSchu-Geld bekommt und der Vater sein Elterngeld. Danach (in der Standardvariante) bekommt die Mutter trotzdem nur bis zum 1. Geburtstag EG. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hi Sabine So meinte ich es auch, blöde ausgedrückt. Gab ja schon des öfteren die Nachfrage, dann nimmt Papa einfach die beiden ersten Monate Elterngeld, bleibt dann zusammen mit Mama daheim die im Mutterschutz ist. Und dann kann Mama eben noch 12 Monate Elterngeld hintendran hängen. Und das funzt halt so nicht.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...