barnie70
Hallo Frau Bader, ich habe zwei Kinder, meine Tochter ist sechs Jahre alt, wird im Oktober sieben. Mein Sohn ist am 20.06.2019 geboren. Bei meiner Tochter hatte ich nach der Geburt exakt zwei Jahre Elternzeit verbraucht. Bei meinem Sohn hatte ich ebenfalls zwei Jahre Elternzeit beantragt, die auch genehmigt wurden. Leider kam mir zu spät der Gedanke, dass ich ja auch nur ein Jahr aus dem Kontingent meines Sohnes hätte nehmen und das restliche dritte Elternzeitjahr meiner Tochter hätte aufbrauchen können. Dies würde ich jetzt daher gerne noch ändern, meine Tochter wird nach den Sommerferien eingeschult und Corona bedingt muss ja auch evtl. damit gerechnet werden, dass evtl. ein größerer/unvorhergesehener Betreuungsbedarf für sie besteht. So wäre auch meine offizielle Begründung meinem Arbeitgeber gegenüber. Mein Sohn könnte ab September nächsten Jahres im Kindergarten eingewöhnt werden, ich würde meine Teilzeitstelle dann gerne wieder im Oktober 2021 aufnehmen. Meine Strategie wäre jetzt folgende: In einem Schreiben an meinen Arbeitgeber den Antrag stellen, die Elternzeit meines Sohnes vom 19. Juni 2021 auf den 19. Oktober 2020 zu verkürzen und für den Zeitraum vom 20. Oktober 2020 bis 19. Oktober 2021 das verbliebene dritte Elternzeitjahr für meine Tochter zu beantragen. Sie wird übrigens am 26. Oktober 2021 acht Jahre alt. Wäre dieses Vorgehen soweit rechtskonform und muss mein Arbeitgeber dem zustimmen oder könnte er aus irgendwelchen Gründen widersprechen? Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihren Rat! Freundliche Grüße
Hallo, Nein, nachträglich ändern kann man das nicht. Sie können, wenn der Arbeitgeber zustimmt, das restliche Jahr von der Tochter nehmen. Diese wird ja vorm 1. Juli 2015 geboren sein. Wenn es nicht genehmigt, dann nicht. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Hast du dir vom Arbeitgeber genehmigen lassen, dass du das 3. Jahr der Elternzeit deiner Tochter über das dritte Lj. Noch nehmen darfst? Wenn nicht, kann der Arbeitgeber das ablehnen. Die Elternzeit Verkürzung bei deinem Sohn kann der Arbeitgeber übrigens auch ablehnen. Man muss sich auf 2 Jahre festlegen. Die Begründung deinem Arbeitgeber gegenüber ist nicht wirklich stichhaltig. Du willst für deine Tochter Elternzeit, damit du sie betreuen kannst, wenn coronabedingt die Schule ausfällt, bist aber sowieso zu Hause, da du mit deinem Sohn in Elternzeit bist. Ich kann verstehen, dass du deinen Kündigungsschutz länger aufrecht erhalten möchtest und deshalb insgesamt 6 Jahre EZ ausnutzen möchtest. Aber dann begründe das auch so, das andere ist viel zu schwammig. Und beides kann der Arbeitgeber ablehnen. LG luvi
85kathali
Ich würde in dem Schreiben unbedingt klar machen, dass du nur verkürzt, wenn du dafür die Elternzeit für deine Tochter bekommst. Nicht, dass nachher das eine genehmigt wird, das andere nicht. Zustimmen muss der Arbeitgeber nicht, aber er könnte es sicherlich auch ohne große Probleme machen.
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