Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich die Elternzeit des ersten Kindes an die des zweiten anhängen?

Frage: Kann ich die Elternzeit des ersten Kindes an die des zweiten anhängen?

Cozie

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, bei meinem ersten Kind hatte ich für drei Jahre Elternzeit beantragt, wovon ich zwei Jahre Elternteilzeit ausüben wollte (vom 1. -3. Geburtstag). Während dieser Elternteilzeit wurde ich erneut schwanger und mein zweites Kind kam in dieser Elternzeit zur Welt (mein ersten Kind war ca. 2,5 Jahre alt). Auch beim zweiten Kind fange ich nach gut einem Jahr wieder in Elternteilzeit an zu arbeiten. Kann ich die abgebrochene Elternteilzeit des ersten Kindes an die jetzige Elternteilzeit dranhängen? Oder hätte ich dazu die Beendigung meiner ersten Elternzeit schriftlich geltend machen müssen? Damals hatte ich darüber nicht nachgedacht und bin "normal" in den Mutterschutz gegangen.Das heißt ich habe die erste Elternzeit nicht offiziell/schriftlich vorzeitig beendet. Verfällt die Elternzeit dadurch? Ich hoffe meine Frage ist verständlich. Vielen Dank schon jetzt für die Antwort. Viele Grüße, Cozie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, mit Zustimmung des AG können Sie bis zu 12 Mo bis zum 8 Geb aufheben Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Kann ich meinen Antrag so schreiben? Fakten zu mir: 1. Elternzeit würde bis zum 18.08.2013 gehen aber der neue Mutterschutz für mein zweites Kind beginnt am 19.05.2013. Tatsächlich kann ich den Beginn der Elternzeit aber erst nennen wenn der Geburtstermin bekannt ist oder? Abweichend von meinem Elternzeitantrag aus August 2011 beantrage ich ein ...

Hallo, wenn ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeite und erneut schwanger bin, habe ich ja die Möglichkeit die Elternzeit für das erste Kind zum letzten Tag vor dem Mutterschutz für das zweite Kind zu kündigen. Gibt es dafür eine Frist die ich einhalten muss? Nicht dass es besonders wahrscheinlich wäre aber eine Schwangerschaft ist ja eine ...

Liebe Frau Bader, meine 3 Jährige Elternzeit für unser 1 Kind endet am 27.07.2018 Wir wünschen uns noch ein 2 Kind, bis wann müsste Kind 2 spätestens geboren werden, damit ein direkter Übergang in die zweite Elternzeit möglich wäre? Lieben Dank für eine Rückantwort!

Hallo, ich bin aktuell in der Elternzeit für das 1. Kind. Diese geht bis Oktober diesen Jahres. Wenn ich jetzt während dieser elternzeit erneut schwanger werde und die Elternzeit somit früher beende und direkt ins Berufsverbot gehe ( arbeite auf einer Intensivstation und bekomme vom Arbeitgeber direkt ein BV) wie errechnet sich dann das Eltern ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Kind wurde im Januar 2017 geboren. Zunächst habe ich zwei Jahre Elternzeit genommen. Da wir nach einem Jahr allerdings an den Arbeitsort meines Ehemannes (300 km Entfernung) gezogen sind, habe ich dann um ein Jahr auf 3 Jahre Elternzeit verlängert. Zum einen weil die längere Betriebszugehörigkeit für die spät ...

Guten Tag Frau Bader, wie ist Ihre EXPERTENMEINUNG zum Post vom 16.7. mit obigem Titel? Danke!

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar.  Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...

Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt:  Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...

Hallo Frau Bader,  leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen?    Hier nochmal die Konstellation:  ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...