Kann ich der Oma den Urlaub verbieten als Umgangsberechtigter Elternteil?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich der Oma den Urlaub verbieten als Umgangsberechtigter Elternteil?

Ich habe mit meinem Expartner das gemeinsame Sorgerecht für unsere Kinder und das andere Elternteil hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Kinder leben in einem anderem Bundesland und es findet regemäßig Umgang stand. Meine Mutter wollte mit 2 Kindern in den Urlaub fahren und ich habe ihr mehrfach gesagt habe das ich es nicht möchte. Sie will sich über meinen Kopf hinwegsetzen und hat den Urlaub gebucht hier in Deutschland. Mein Partner hat nichts dagegen und meint er kann bestimmen das sie mit Oma in den Urlaub fahren dürfen da er das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Ich habe gesagt das ich sorgenberechtigt und umgangsberechtigt bin und ich das entscheiden kann da es meine Umgangszeit ist. meine Bekannte meinte das ich im Recht bin da ich sorgeberechtigt bin und auch das Umgangsrecht habe. Eine Einigung ist nicht möglich da das Verhältnis zwischen meiner Mutter und mir sehr angespannt ist, mit meinem Expartner kann ich auch nicht sprechen und er ist für den Urlaub. Kann ich meiner Mutter den Urlaub mit den Enkelkindern verbieten bzw. wie kann ich dagegen vorgehen. Vielen Dank. Lg

von kids2017 am 18.05.2018, 08:06



Antwort auf: Kann ich der Oma den Urlaub verbieten als Umgangsberechtigter Elternteil?

Hallo, die wesentliche Frage ist, ob das Kindeswohl gefährdet ist. Wenn dies nicht der Fall ist, muss plausible Gründe geben, warum die Kinder die Großmutter nicht in den Urlaub begleiten sollen. Alleine, dass sie mit ihr nicht zurecht kommen, wird nicht ausreichen. Das Gesetz schützt auch das Umgangsrecht der Kinder mit den Großeltern. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.05.2018



Antwort auf: Kann ich der Oma den Urlaub verbieten als Umgangsberechtigter Elternteil?

Der Umgang wird also absichtlich durch meine Mutter beschnitten.

von kids2017 am 18.05.2018, 09:45



Antwort auf: Kann ich der Oma den Urlaub verbieten als Umgangsberechtigter Elternteil?

Sind die Kinder sonst die ganzen Ferien bei Dir? Wenn ja, wer hat das festgelegt?

von Strudelteigteilchen am 18.05.2018, 09:47



Antwort auf: Kann ich der Oma den Urlaub verbieten als Umgangsberechtigter Elternteil?

und hast bereits diverse Antworten erhalten. Das ist natürlich dein gutes Recht - aber kann es auch sein, das du darauf wartest, die für dich passendeAntwort zu erhalten? Das du deine Mutter nicht magst ist eben kein Argument, den Urlaub mit den umgangsberechtigten Großeltern zu verbieten. Und auch die Tatsache, das durch den Urlaub eines deiner WE´s nachgeholt werden muss, ist kein Argument. Das wird bei nahezu jedem Urlaub so sein und könnte auch den Vater treffen. Denn umgekehrt machst du evt. auch mal einen Urlaub, der in die Tage des Vaters reinläuft. Davon ab und zum 3. mal: das Kind lebt beim Vater. In 2016 ist genau zum Thema Urlaub ein Urteil gefällt worden, bei dem der Urlaub gewährt wurde. Begründung: der Urlaub fällt in Entscheidungen des täglichen Lebens und kann daher vom Elternteil, be dem das Kind lebt, auch ohne Zustimmung des anderen getroffen werden. Es ist nämlich ein Urlaub mit den umgangsberechtigten Großeltern, es ist keine Fernreise und außer deinen Animositäten gibt es keinen triftigen Grund, dem Kind die Freude zu verderben.

von cube am 20.05.2018, 08:56



Antwort auf: Kann ich der Oma den Urlaub verbieten als Umgangsberechtigter Elternteil?

Es ist sehr komplex und es geht nicht nur um den Konflikt zwischen mir und ihr, sondern hauptsächlich um das Kindeswohl. Meine Mutter wohnt bei mit in der Nähe und mein Expartner mit den Kindern in einem anderen Bundesland. Der Urlaub würde in meine Umgangszeit fallen. Die Kinder sind 12 und 15 Jahre alt und sind gern bei der Oma. Aber meine Mutter sorgt wissentlich dafür dass sich der Umgang mit den Kindern verschlechtert und hetzt sie gegen mich auf. Unter anderem erzählt sie Lügen über mich und mischt sich unangemessen in die Erziehung ein. Ich habe ihr so oft gesagt dass wir das nicht vor den Kindern klären sollen sondern unter vier Augen. Sie zettelt aber den Streit vor den Kindern an und es ist ihr total egal ob die alles mitbekommen. Sie stiftet auch viel Unruhe zwischen mir und meinem Expartner. Ihr liegt das Wohl der Kinder überhaupt nicht an Herzen sondern gefährdet es mit voller Absicht. Anstatt die Situation versuchen zu entschärfen gießt sie noch Öl ins Feuer. Es ist ihr total egal wie es den Kindern geht und wie die darunter leiden. Momentan würde ich am liebsten den Kontakt zu ihr ganz abbrechen.

von kids2017 am 20.05.2018, 22:57



Antwort auf: Kann ich der Oma den Urlaub verbieten als Umgangsberechtigter Elternteil?

Das Problem wird aber dennoch bleiben, das die Kinder gerne bei ihr sind. Und wie gesagt: das Urlaub in deine Umgangszeit fällt, ist böd - aber kein Grund, dem Urlaub nicht zuzustimmen. Deine Umgangszeit kann nachgeholt werden. Umgekehrt wäre es ja auch so: du fährst in den Urlaub und dieser geht in die Zeit hinein, die dem Vater "zusteht" - auch dann würde ein Richter/Familiengericht eher erwarten, das sich die Eltern untereinander einigen. Es handelt sich ja nicht um einen mehrwöchigen Auslandsaufenthalt. Ich verstehe, das dich das Verhalten deiner Mutter stört und ärgert - würde es mich auch. Wenn es tatsächlich so ist, das sie nachweislich und absichtlich das Vertrauensverhältnis zwischen dir und deinen Kindern und auch zwischen dir und deinem Ex zerstört, würde ich das zum Anlass nehmen, generell über den Umgang Oma/Kinder zu reden. Warst du denn schon mal beim Jugendamt deswegen? Ich sehe aber dennoch nicht, das du auf Grund dessen den Urlaub verhindern kannst. So blöd das für dich ist und auch verständlich, das du unter diesen Umständen den Urlaub verhindern möchtest. Wie gesagt: wende dich doch mal an das Jugendamt deswegen. Ich bin aber dennoch gespannt, was Frau Bader dazu sagt - letztendlich ist sie die Fachfrau bzgl. der Rechtslage oer Ratschläge, wie du am besten vorgehen könntest.

von cube am 21.05.2018, 08:55



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