mucki13
Hallo Frau Bader, ich hatte schon mal eine Frage gestellt, entschuldigen Sie. Aber mir war wichtig, ob ich die Elternzeit für den Urlaub (während dessen dann ja dann bezahlt wird) unterbrechen kann und dann nach dem Urlaub die Elternzeit verlängern kann. Und ob mir während der Urlaubszeit gekündigt werden kann. Danke für eine erneute Antwort. Viele Grüße, Mucki13
Hallo, man hat ja, wie man den Antrag stellt, sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit wieder Kündigungsschutz. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Mein AG hat mir den in der Elternzeit ausgezahlt. Habe ihn auf drei oder vier Monate verteilt genommen, sodass ich immer unter 400€ war ;-) Elternzeit unterbrechen würde ich nicht, dann bist Du kündbar.
desireekk
Urlaub darf eigetlich nicht ausgezahlt werden, auch nicht wenn man in EZ ist. Folgendes Szenario könnte gehen: EZ für 2 Jahre. Dann 3 Wochen Urlaub, dann wieder direkt in EZ (bis Ende 3. LJ). Da man diesen 2. teil der EZ 7 Wochen vorher anmelden muss hat man ja ab da wieder Kündigungsschutz. Haken: der AG muss den Urlaub nicht genehmigen... dann müsstest Du 3 Wochen arbeiten... Hilft das? Désirée
Sternenschnuppe
Arbeiten in Elternzeit geht doch auch. Und da darf man auch ganz normal Urlaub nehmen. Auch die Tage die aus der Vollzeitzeit kommen. Ich habe eben nur den Urlaub genommen. Die Elternzeit bleibt in beiden Fällen unberührt. Der AG muss das nicht mitmachen, aber er kann. Meiner hat.
Mitglied inaktiv
Na, weil ein AG nie verpflichtet ist Urlaub am Wunschtermin zu genehmigen. Das wäre für mich schon die einfachste Erklärung. Zudem darfst du die Bedingungen der Elternzeit, also mal ja, mal nein, nicht beliebig oft ändern. Ob ich das dann mit solch einer "Urlaubsaktion" machen würde - da erschließen sich mir die Vorteile absolut nicht. Warum nicht einfach den Urlaub nehmen, Elternzeit aber NICHT beenden. Wo ist das Problem?
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