Johanna_JO
Liebe Frau Bader, mein Sohn ist 7 Jahre alt und in der 2. Klasse der Grundschule. Seit einigen Wochen weigert er sich am Schwimmunterricht teilzunehmen. Wir haben von der Sportlehrerin erst vor drei Wochen erfahren dass er nicht am Schwimmunterricht teilnimmt. Jetzt teilt uns die Schule mit, dass mein Sohn nur am Unterricht teilnehmen darf, wenn ein Elternteil ihn begleitet. Ist das rechtens? Die Grundschule ist in NRW. Vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße
Hallo, ich verstehe das nicht so ganz, weil ich die Hintergründe nicht kenne. Will das Kind es? Was soll Ihre Aufgabe sein? Was passiert, wenn Sie es nicht tun? Liebe Grüße NB
la-floe
Moin, was wäre denn die Alternative?
cube
Beides wäre für mich der einzige Grund für diese Maßnahme und dann tatsächlich ein Entgegenkommen der Schule. Sie könnten auch komplett ablehnen, wenn Kind sich weigert, ohne Eltern ins Wasser zu gehen oder noch gar nicht schwimmen kann. Letzteres wäre leider nicht ungewöhnlich inzwischen: Kind kann sich so gerade eben über Wasser halten und die Schule solls nun in dem 1 x wöchentlich stattfindenden Unterricht richten. Bei uns war ganz klar die Ansage: Kind muss zwingend bis zur 2. Klasse mindestens das Seepferdchen haben - ansonsten kann es leider nicht am Schwimmunterricht teilnehmen.
Johanna_JO
Die Schwimmlehrerin hatte uns telefonisch mitgeteilt, dass er dann nicht mehr am Schwimmunterricht teilnehmen darf. Schwimmen kann er, er hat sich jedoch geweigert das Schwimmabzeichen Bronze zu machen, das Seepferdchen hat er
Johanna_JO
Er kann gut schwimmen, hat sein Seepferdchen, er sollte das Bronze-Abzeichen machen, hat aber nicht mitgemacht. Er teilte mir nur mit, dass er tauschen möchte und nicht schwimmen. Was mich allerdings interessiert, ob die Schule ihn den Schwimmunterricht verweigern kann, wenn nicht ein Elternteil mitkommt. Wir sind beide berufstätig. Ich erwarte seitens der Schule ein direkte und transparente Kommunikation wenn mein Kind sich weigert und nicht den Ausschluss. Eine andere Frage ist auch, wird mein Sohn im Schwimmunterricht nicht stigmatisiert wenn Mama oder Papa dabei sein müssen und sind wir als Eltern versichert falls etwas passieren sollte?
Tini_79
Ich verstehe gar nicht, was deine Anwesenheut jetzt bringen soll. Sollst du ihn ermahnen oder antreiben oder ins Wasser werfen? Sehr merkwürdig. Hier sitzt seit über einem halben Jahr eine Mutter eines Erstklässlers mit im Raum, weil das Kind es so braucht, aber die Situation scheint ja bei dir anders zu sein. Dann sollen sie ihn doch ausschließen, wenn er eh nicht schwimmen will.
cube
Vorab: ich kann dir deine Frage nicht rechtssicher beantworten. Ich versteh absolut deinen Wunsch nach Transparenz. Ich finde es tatsächlich auch etwas seltsam, dass du nun dazu gebeten wirst. Kind sagt, es will tauchen und nicht schwimmen? Und verweigert deswegen die Teilnahme am Schwimmunterricht bzw. macht nicht das, was er soll? So würde ich das nämlich interpretieren. Dann könnte ich mir vorstellen, die Lehrerin kann die anderen Kinder nicht mehr unterrichten und/oder deinen Sohn entsprechend beaufsichtigen. Also zB in der Umkleide sitzen bleibt, weil er tauchen will aber nicht darf oder sonst etwas nicht machen möchte. Oder sich anderweitig den Anweisungen und der Ausficht entzieht. Also im Prinzip euer Kind den Unterrichtsablauf so stört, dass er entweder von dir beaufsichtigt werden muss oder aber ausgeschlossen wird. Das ist dann tatsächlich ein Problem für die Lehrerin. Sie darf euer Kind nicht einfach irgendwo sitzen lassen - der Rest der Klasse muss aber auch unterrichtet werden. Ich würde wohl auf eine genauere Erklärung pochen, was euer Kind denn macht, dass einen Ausschluss vom Unterricht rechtfertigen würde. Hab im Kopf: ein Dauerhafter Unterrichtsausschluss ist idR ein Verwaltungsakt/Disziplinarmaßnahme. Vielleicht versucht die Lehrerin das zu vermeiden, in dem sie sozusagen die Option bietet, dass ein Elternteil die Aufsicht übernimmt. Deswegen würde ich da nochmal genau nachfragen. Im Zweifel bei der Schulleitung.
Johanna_JO
Es tut gut zu hören, dass ich nicht die Einzige bin. Ich war bereits mit ihn schon bei Schwimmkursen, ich selbst kann ihn aber auch nicht dazu bewegen mit zu schwimmen. Auch als ich letztes Wochenende mit ihm schwimmen war wollte er nicht ins Wasser weil es ihm zu kalt war. Ich glaube nicht, dass ich ihn dazu bewegen könnte mitzumachen. Ich glaube eher, dass er ein anderes Problem hat über das er nicht spricht. Er ist gerade in einer Phase in der er beliebt sein möchte und es fällt ihm schwer auf andere Kinder zuzugehen. Wahrscheinlich sind dort Kinder die besser schwimmen können als er und er fühlt sich dann schlecht. Ich weiß leider auch nicht was ich machen soll, bin aber der Meinung, dass der Ausschluß ein sehr negatives Signal für seine weitere Schullaufbahn sein wird. In allen anderen Fächern läuft es prima bei ihm
cube
um die Gestaltung des Unterricht zu unterstützen oder zu sonstigen Dingen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Ist wohl ähnlich wie eine Unterstützung von Eltern bei einer Klassenfahrt - die ist ja auch zulässig. Das nur mal so am Rande herausgefunden.
Johanna_JO
Okay, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Wir werden das mit der Lehrerin und der Schulleitung besprechen
Johanna_JO
Ich danke dir!
cube
Sollte das Gespräch darauf hinauslaufen, dass euer Sohn sich sagen wir "unkooperativ" verhält, dass der Unterricht bzw die Sicherheit/Aufsichtspflicht! nicht gewährleistet werden kann und die Lehrerin dazu noch zusätzlich bereits seit mehren Wochen versucht hat, ihn zu integrieren - werdet ihr mit Dingen wie "ist gerade in einer Phase" usw nicht weit kommen. Da hat die Klasse das Recht auf Unterricht. Wenn es darauf hinaus läuft, würde ich versuchen, euer Kind vom Schwimmunterricht mittels Attest befreien zu lassen. Also ein ärztliches Attest von wegen Ohren irgendwas, Allergie - keine Ahnung, müsste man mit einem wohlwollenden Arzt besprechen. Dann steht zumindest im Zeugnis, dass er befreit war. Und nicht irgendetwas von wegen "weigerte sich, musste ausgeschlossen werden" oder so. Siehst du keine Chance, ihn zur Teilnahme zu bewegen? Es wäre ja auch für euer Kind wichtig, dass man manchmal eben auch Dinge tun muss, auf die man gerade keine Lust hat. Sofern er keine echten Phobien hat oder sonstige Probleme, die therapiebedürftig wären und ihn an der Teilnahme hindern, wird er und ihr gleich mit schnell den Stempel "Extrawurst" bekommen. Das ist nicht böse gemeint gegen euch. Das ist einfach nur die Realität.
HeyDu!
Das Grundschulzeignis Klasse 2 interessiert später niemanden, selbst wenn darin steht, dass das Kind sich weigerte am Schwimmunterricht teilzunehmen... na und? Die Hauptsache ist, es kann schwimmen.
marieseptember
Na, dass es eine tolle Idee ist, dem Kind beizubringen, dass man sich ein Gefallensattest holt um unangenehme Situationen zu vermeiden anstatt sich um das eigentliche Problem zu kümmern bezweifle ich stark. TE, ich würde ein Gespräch erbitten um den Hintergrund zu verstehen. Gleichzeitig mit dem Kind zusammensetzen. Du sagst ja selbst, dass du ein Problem vermutest. Da solltet ihr ansetzen damit sich das Vermeidungsverhalten gar nicht erst verfestigt.
cube
Nein, gut finde ich das auch nicht - wenn du genau liest, habe ich auch vorsichtig darauf hingewiesen, dass es besser wäre, ihm zu vermitteln usw etc.
Johanna_JO
Danke für die lieben Worten. Ich hoffe, dass er bald wieder teilnimmt, Dass er schwimmen kann ist mir auch sehr wichtig. Ich hoffe, dass die Phase bald vorüber ist :-)
Pamo
Vielleicht ist dies ein Trost für dich: Ich selber war auch ein Kind, das den Schwimmunterricht verweigert hat. Es gab große Aufregung, interessiertes Gaffen der Schulkameraden, Drohungen der Sportlehrerin, Besuche beim Schulleiter und schlussendlich: nichts.
Frau_H.
Rechtlich hab ich nichts beizutragen ;-), aber aus pädagogischer Sicht wurde das einmal im Nachbarforum empfohlen: https://m.rund-ums-baby.de/erziehung/Wie-unterstuetzen_141046.htm
emilie.d.
Prinzipiell ja. (§ 53 Absatz 3 SchulG) Wobei das schon ziemlich hart wäre, bei meinem Bruder (Sportlehrer in NRW) sitzen Verweigerer halt auf der Bank. Macht er Blödsinn, dass die Lehrerin ihn nicht mal mehr mitnehmen, sondern in die Parallelklasse verweisen will ohne Begleitung durch Elternteil?
Johanna_JO
Um ehrlich zu sein kann ich das nicht beantworten. Wir warten noch auf das Gespräch mit der Klassenlehrerin, die Schwimmlehrerin wird nicht anwesend sein. Mein Sohn hat nicht geäußert, dass ein Elternteil dabei sein sollte. Er ist gerade in einer schwierigen Entwicklungsphase und meiner Meinung nimmt die Schule keine Rücksicht darauf und sanktioniert nur
peekaboo
evtl. ist die Kapazität auch gar nicht da, um genau auf Dein Kind einzugehen (wenn ich mir manche Klassenteiler ansehe). Nur so als Info. Wir hatten im Schwimmunterricht Anfänger Kurs VHS (ich wollte, dass sich mein Sohn vor Schulbeginn über Wasser halten kann) einen ziemlichen "Chaoten" im Kurs. Er hat wirklich gar nicht gehört (Eltern durften beim Unterricht dabei sein) und war eine Gefahr für sich und für die anderen. Die Lehrerin war so damit beschäftigt ihn zu beaufsichtigen, dass die anderen Kinder "benachteiligt" wurden. Letztendlich haben dann Eltern die Aufsicht für dieses Kind übernommen (da die eigentlichen Eltern nie da waren und das Kind auch nie pünktlich abgeholt haben), so daß der Unterricht irgendwie weiter gehen konnte. Bitte nicht falsch verstehen... ich will Dir keinesfalls unterstellen, dass Dein Bub nicht hört. Vielleicht ist er auch nur mit der ganzen Situation überfordert. Bei uns war es damals in der Grundschule so, dass Eltern gebeten wurden, die Aufsicht in der Umkleide mit zu übernehmen .... Ich wünsche Dir starke Nerven und Erfolgserlebnisse für Deinen Bub
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