Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer ist der "umgangsberechtigte" Elternteil

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wer ist der "umgangsberechtigte" Elternteil

szania85

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Hallo Frau Bader, ich bin vom Vater unsere Sohnes getrennt. Unser Sohn ist bei mir gemeldet. Das Sorgerecht teilen wir. Der Junge ist zu ca. 40 Prozent der Zeit bei Vater (8 Tage/ 6 Tage im Wechsel).  Wie verhält es sich rechtlich mit dem Bringen und Abholen, um den jeweiligen Umgang wahrzunehmen? Ist er der "Umgangsberechtigte" und muss ihn bringen und abholen, wenn das Kind bei mir gemeldet ist und mehr Zeit bei mir verbringt? Oder muss ich den Jungen beim Papa abholen, wenn meine Umgangsphase beginnt? Unseren Umgang haben wir im Dialog geregelt, es gibt nichts gerichtlich festgelegtes. Der Vater zieht nun 30km weit weg und ich frage mich, ob es meine Aufgabe ist, unseren Sohn immer dort abzuholen, wenn er zu mir wechselt.   Danke und guten Rutsch! Herzliche Grüße Anna  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo,  er ist der Umgangsbereichtigte. Da ja doch fast ein Wechselmodell vorliegt ist es fair, es anders zu verteilen. Liebe Grüße NB 


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