dukem41
Guten Tag, ich habe im Jahr 2017 einen Monat Elternzeit direkt nach der Geburt des Kindes genommen (2.8.2017 bis 2.9.2017). Nun möchte ich im Jahr 2018 ebenfalls ein Monat Elternzeit nehmen. Mein AG hat schon beklagt, dass er mir den Urlaubsanspruch für das Jahr 2017 nicht kürzen kann. Wie ist die Regelung für das Jahr 2018? Kann ich den Beginn meiner Elternzeit frei wählen also wieder den 2.8.2018 bis 2.9.2018 in Anspruch nehmen? Kann mein AG mir vorschreiben dass ich vom 1. bis zum 1. des Monats nehmen muss? Mit freundlichen Grüßen dukem41
Hallo, Sie haben gar keinen Anspruch auf einen weiteren Monat, wenn der Arbeitgeber nicht zustimmt, da Sie sich nicht unmittelbar nach der Geburt für beide Monate festgelegt haben. Insofern würde ich mit dem Arbeitgeber kooperieren. Ihr Problem ist nämlich, dass, wenn Sie keinen zweiten Monat nehmen, Sie den ersten Monat Elterngeld zurückzahlen müssen. Liebe Grüße NB
Dojii
Du kannst Beginn und Ende deiner Elternzeit selbst wählen, da hat der Arbeitgeber kein Mitspracherecht. ABER du hast kein Recht auf weitere Elternzeit bis zum 02.08.2019. Dein erster Elternzeitantrag bindet dich laut Gesetz für 24 Monate an das, was du gesagt hast. Das heißt, du hast deinem Arbeitgeber mit deinem ersten Antrag faktisch mitgeteilt, dass du in dem Zeitraum vom 02.08.2017 bis 01.08.2019 nur einen einzigen Monat Elternzeit nehmen willst. Wenn du jetzt innerhalb dieser zwei Jahre weitere Elternzeit nehmen möchtest, muss dein Arbeitgeber dem zustimmen. Tut er dies nicht, musst du im schlechtesten Fall bis zum 02.08.2019 warten, bevor du wieder Elternzeit nehmen kannst. Und da dein Arbeitgeber schon beim letzten mal nicht erfreut war (sich aber nicht wehren konnte), wird er vielleicht jetzt seine legalen Mittel ausnutzen und die weitere Elternzeit verhindern.
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