Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich bei drohender Kündigung die Elternzeit verlängern?

Frage: Kann ich bei drohender Kündigung die Elternzeit verlängern?

AnjaF1982

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Hallo Frau Bader, ich habe folgende Ausgangssituation: Ich war in der Vergangenheit Vollzeit tätig. Kind eins kam am 23.12.2014 zur Welt. Ab dem 23.12.14 wurde die Elternzeit für 24 Monate genehmigt. Diese wurde aufgrund der Geburt von Kind zwei zum 12.09.2016 vorzeitig beendet. Kind zwei kam am 18.10.2016 zur Welt. Ab dem 18.10.16 wurde die Elternzeit wieder für 24 Monate genehmigt. Vom 18.10.2018 bis 31.12.2018 wurde zudem die Fortsetzung der Elternzeit meines ersten Kindes genehmigt. Ab dem 01.01.2019 möchte ich wieder in dieser Firma arbeiten gehen. Jedoch auf Teilzeit und nicht mehr in Vollzeit. Eine Betreuung beider Kinder wird zu diesem Zeitpunkt gewährleistet sein. Im Juni 2016 wurde mit dem Geschäftsführer vereinbart, dass ich in verkürzter Arbeitszeit und mit ähnlichen Aufgaben wieder zurückkommen kann. Dies wurde mir schriftlich bestätigt. Nun habe ich aber erfahren, dass es den Geschäftsführer gar nicht mehr gibt. Die Firma hat sich mit dem neuen Geschäftsführer, der mich als Mitarbeiterin gar nicht kennt, grundsätzlich gewandelt. Ob ich zurückkehren kann, steht mehr oder weniger in den Sternen. Nun zu meinen Fragen: 1. Ist die schriftliche Bestätigung, dass ich zurückkehren kann, noch etwas wert, jetzt wo der Mann, der es mir geschrieben hat, gar nicht mehr da ist? 2. Kann ich die Elternzeit verlängern, wenn es zum 01.01.2019 keine mögliche Stelle für mich gibt? Und damit meine ich eine Teilzeitstelle. Was muss ich beachten wenn ich einen Antrag auf Verlängerung stellen möchte? 3. Sollte ich die Elternzeit auf 2019 ausweiten können, kann ich mich dann auch nach einem neuen Job umsehen? Alles was ich möchte, ist arbeiten. Den Gang zum Arbeitsamt möchte ich mit allen Mitteln verhindern. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn Sie eine schriftliche Vertragsänderung, Bestätigung oder Ähnliches haben, ist dies auch für den neuen Arbeitsgeber verpflichtend. 2. Sie können die Elternzeit ansonsten verlängern, die Frist hierfür sind aber sieben Wochen 3. Sie können doch auch, wenn der Arbeitgeber zustimmt, Eine Teilzeittätigkeit woanders ausüben und dann innerhalb des Jahres schauen, wo es Ihnen besser gefällt. Liebe Grüße NB


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