FILIZ
hallo, ich habe meine tochter am 30.12.2006 bekommen und 3 jahre erziehungsurlaub gehabt.kurz vor ende de erziehungsurlaub konnte ich meine tochter nicht im kindergarten unterbringen und habe 1 jahr sonderurlaub beantragt. in diesen 4 jahren habe ich auf 400 euro basis in der nachtschicht gearbeitet .ich habe sobald das sonderjahr vorbei war eine kündigung erhalten. bekam also bis märz 2011 gehalt. kann ich arbeitslosengeld bekommen
Hallo, Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein: Sie müssen arbeitslos sein.Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben. Bei Ihnen stellt sich die Frage, ob Sie die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Dies ist sehr komplex. näheres können Sie auf der Seite der Arbeitsagentur nachlesen unter:http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html Liebe Grüße, NB
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