Hase 27
Hey , meine frage, kann ein Kind aus dem Kindergarten ausgeschlossen werden wenn man das Frühstücks Geld nicht gezahlt hat ? LG
Hallo, wenn vertraglich geregelt ist, dass es zu zahlen ist und die Kündigung vereinbart ist, wenn eine Zahlung nicht erfolgt - ja, dann darf der Träger das. Er wird ja nicht unverhältnismäßi (also nach kurzer Zeit und wenig offenem Betrag) kündigen. Liebe Grüße NB
cube
Ja. Ihr erfüllt eine vertraglich festgelegte Bezahlung nicht - dann kann der KiGa auch irgendwann kündigen deswegen. Ist wie bei jedem anderen Vertrag: wenn du nicht wie vereinbart zahlst, wird dir gekündigt/stellt der Anbieter seine Leistung ein. Wenn ihr das Geld nicht zahlen könnt, gibt es Bildung und Teilhabe, die ihr beantragen könnt und je nach finanzieller Situation dann bewilligt bekommt. Könnt ihr euch also den Betrag nicht /mehr) leisten, würde der Kiga eigentlich mit euch darüber sprechen und vor einem Rauswurfes eures Kindes sicher auf die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung hinweisen. Ich kenne keinen KiGa, der aus diesem Grund ein Kind mal eben rauswirft. Wollt ihr nicht zahlen (aus welchen Gründen auch immer) kann der KiGa aber erst recht kündigen. Das hat dann neben vertraglich vereinbarten Zahlungen auch etwas mit gestörtem Vertrauensverhältnis zu tun.
mellomania
betreuung im kindergarten ist an sich keine pflicht. dadurch hast du mit der einrichtung einen vertrag. wenn dort steht, dass das zu bezahlen ist, was du vorher wusstest, und du es jetzt nicht zahlen willst, kannst, hat der kiga das recht den vertrag zu kündigen. dann musst du sehen wie du dein kind betreut bekommst bzw. einen andren platz suchen. ob du den aber bekommst, da du ja selbstverschuldet den ersten platz verloren hast, wage ich zu bezweifeln...
Hase 27
Also der kindergarten hat nicht wirklich etwas damit zutun, es ist eher das krichenamt,. Ich habe gesagt das ich die summe sofort bezahlen würde , aber ich habe die Kündigung bereits 31.12. Erhalten , also kann ich überhaupt nichts dagegen tun ? :/
mellomania
ja warum hast du die kündigung erhalten? aus was für einem grund? der kindergarten gibt das geld fürs essen weiter. an ihn musst du, wie vertraglich vereinbart, zahlen. wenn du die kündigung erhalten hast musst du schnell handeln.
Hase 27
Ich kann ja leider nichts mehr machen, die lassen nicht mit sich sprechen ,.. also muss ich es wohl jetzt so hin nehmen:/ danke für die Info, LG
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