Hase 27
Hey , meine frage, kann ein Kind aus dem Kindergarten ausgeschlossen werden wenn man das Frühstücks Geld nicht gezahlt hat ? LG
Hallo, wenn vertraglich geregelt ist, dass es zu zahlen ist und die Kündigung vereinbart ist, wenn eine Zahlung nicht erfolgt - ja, dann darf der Träger das. Er wird ja nicht unverhältnismäßi (also nach kurzer Zeit und wenig offenem Betrag) kündigen. Liebe Grüße NB
cube
Ja. Ihr erfüllt eine vertraglich festgelegte Bezahlung nicht - dann kann der KiGa auch irgendwann kündigen deswegen. Ist wie bei jedem anderen Vertrag: wenn du nicht wie vereinbart zahlst, wird dir gekündigt/stellt der Anbieter seine Leistung ein. Wenn ihr das Geld nicht zahlen könnt, gibt es Bildung und Teilhabe, die ihr beantragen könnt und je nach finanzieller Situation dann bewilligt bekommt. Könnt ihr euch also den Betrag nicht /mehr) leisten, würde der Kiga eigentlich mit euch darüber sprechen und vor einem Rauswurfes eures Kindes sicher auf die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung hinweisen. Ich kenne keinen KiGa, der aus diesem Grund ein Kind mal eben rauswirft. Wollt ihr nicht zahlen (aus welchen Gründen auch immer) kann der KiGa aber erst recht kündigen. Das hat dann neben vertraglich vereinbarten Zahlungen auch etwas mit gestörtem Vertrauensverhältnis zu tun.
mellomania
betreuung im kindergarten ist an sich keine pflicht. dadurch hast du mit der einrichtung einen vertrag. wenn dort steht, dass das zu bezahlen ist, was du vorher wusstest, und du es jetzt nicht zahlen willst, kannst, hat der kiga das recht den vertrag zu kündigen. dann musst du sehen wie du dein kind betreut bekommst bzw. einen andren platz suchen. ob du den aber bekommst, da du ja selbstverschuldet den ersten platz verloren hast, wage ich zu bezweifeln...
Hase 27
Also der kindergarten hat nicht wirklich etwas damit zutun, es ist eher das krichenamt,. Ich habe gesagt das ich die summe sofort bezahlen würde , aber ich habe die Kündigung bereits 31.12. Erhalten , also kann ich überhaupt nichts dagegen tun ? :/
mellomania
ja warum hast du die kündigung erhalten? aus was für einem grund? der kindergarten gibt das geld fürs essen weiter. an ihn musst du, wie vertraglich vereinbart, zahlen. wenn du die kündigung erhalten hast musst du schnell handeln.
Hase 27
Ich kann ja leider nichts mehr machen, die lassen nicht mit sich sprechen ,.. also muss ich es wohl jetzt so hin nehmen:/ danke für die Info, LG
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, unsere Tochter besucht seit einigen Jahren einen Kindergarten. Nun hatte sie das Pech das wiederholt ihre besten Freunde den Kiga gewechselt haben. Letztes Jahr auch noch ihre Bezugsbetreuerin. Leider hat uns niemand informiert wer nun die Betreuung übernommen hat, wir vermuten die neue Leiterin. Sie ist recht jung und ...
Sehr geehrte Frau Bader, unsere Gemeinde hat die Kindergartengebühren drastisch erhöht. Knapp 300%. ( Abschlag alt 24 €, neu 95. €) Es gab keine Ankündigung. Es kam der Bescheid und am nächsten Tag wurde abgebucht. Ist diese Erhöhung rechtens? In der neuen Satzung steht nichts. Darf es ohne Vorankündigung passieren? Dankeschön für ihre Antwor ...
Guten Tag, Unser Kindergarten hat eine neue Regelung dass wir unsere Kinder ab sofort an der Türe abgeben müssen und nicht mehr mit rein dürfen. Meine Tochter ist 2 Jahre alt und noch kein Jahr in diesem Kindergarten. Ich hab dann auch versucht das mit ihrer Betreuerin zu besprechen die dann nur meinte das sind die neuen Regeln und da gäbe es ...
Hallo, ich wollte mich informieren. Ich wurde dieses Jahr betriebsbedingt gekündigt udn habe nur noch bis zum 30.11. Eine Beschäftigung. Ich bin dazu auch noch Schwanger und der Geburtstermin ist im Mai. .eine Frage ist, ich war schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben (Übelkeit) und würde ab nächster Woche ins Krankengeld fallen. Somit würde ich ...
Guten Tag, ich habe geteilter Sorgeberechtigung für meine Kinder und stehe vor einer schwierigen Entscheidung. Meine Tochter wird im Mai 2 Jahre alt, und ich möchte im September eine Ausbildung beginnen, um ein besseres Leben für uns zu schaffen. Der Vater, mit dem ich getrennt bin, ist jedoch der Meinung, dass sie noch nicht in den Kindergarte ...
Guten Tag Frau Bader, uns wurde der heute der Kitavertrag zum Ende der Krippenzeit gekündigt. Berufen hat man sich auf folgenden Absatz in der Satzung: "Kündigung durch Träger: Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn: 4. das Kind auf Grund schwerer Verhaltensstörungen sich oder andere gefährd ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Umgang mit dem Vater meiner 4-jährigen Tochter. Wir haben geteiltes Sorgerecht, aber sie lebt hauptsächlich bei mir. Der Vater wohnt ca. 3 Stunden entfernt und möchte unsere Tochter jedes zweite Wochenende zu sich nehmen – manchmal ab Donnerstag bis Sonntag oder auch Freitag bis Montag, je nachdem, wie es ihm pass ...
Uns wurde schriftlich im März mitgeteilt, dass aus den Regelbetreuungszeiten ab September VÖ6 wird. Schon im März habe ich telefonisch Kontakt mit der Abrechnung gehabt, da ich mich auf die Altvertragsregelung berufen habe. Da wurde mir leider nur telefonisch zugesichert, eine Sonderregelung zu bekommen, da ich einen Altvertag habe und mein Kind ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Hallo, Ich habe folgende Situation. Unser kleiner war in 2 Kitas angemeldet (U3). Einmal in dem unserer Gemeinde und einmal in der Stadt, bei der ich auch Angestellte bin. Mir wurde der Platz der Stadt zugesichert und ich habe den Platz in unserer Gemeinde wieder frei gemacht und klein Mini angemeldet für die ab 3 Gruppe. Ich habe mich fü ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsrecht des Vaters
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Mutterschutzlohn
- Elterngeld bei 2. Kind - Kleingewerbe
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt