Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ein Beschäftigungsverbot auch während einer AU ausgesprochen werden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ein Beschäftigungsverbot auch während einer AU ausgesprochen werden?

CHSC

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin schwanger und nun abermals krankgeschrieben worden aufgrund meiner Migräne in der Schwangerschaft. Der Arbeitgeber will ein Beschäftigungsverbot durch den Betriebsarzt bewirken, da keiner meiner Ärzte eins aussprechen möchte. Nun falle ich aber bis dahin wahrscheinlich ins Krankengeld hinein. Könnte der Betriebsarzt mich schon vor Beendigung meines letzten Krankentages in ein individuelles Beschäftigungsverbot schicken?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ihre Ärzte haben recht. Zuständig ist der AG. 2. Der AG kann ein BV erst nach Beendigung der Krankschreibung ausstellen. Sie sind ja nicht arbeitsfähig. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Nein, für ein BV musst du arbeitsfähig sein, das bist du mit AU nicht. Du kannst dich aber gesund schreiben lassen vom Gyn. Und Migräne ist auch kein Grund für ein individuelles BV, da handelt dein Arzt schon richtig.


mellomania

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Solange du krank und nicht arbeitsfähig bist, kannst du nicht gesund geschrieben werden. Schon gar nicht, um, nicht arbeitsfähig, ein bv zu erhalten. Migräne ist kein Grund für ein bv, da krank. Individuelles bv stellt ein gyn aus, wenn medizinische Gründe gegen ein weiterarbeiten sprechen. Wenn es um den Arbeitsplatz geht, muss es der AG nach einer Prüfung durch eine gefährdungsbeurteilung aussprechen. Solange du Migräne hast, bist du krank. Das geht immer allem vor.


Feuerschweifin

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Als Hinweis: Ist die Migräne schwangerschaftsbedingt? Wenn ja, dann muss das auf den Krankschreibungen vermerkt sein, dann kannst du das Krankengeld bei der Berechnung für das Elterngeld ausklammern lassen.


CHSC

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Die migräne hatte ich auch schon vor der Schwangerschaft. Die hat sich in der Schwangerschaft aber wesentlich verschlimmert und alle Therapiemöglichkeiten sind ausgeschöpft. Mein neurologe hat eine Empfehlung für das BV geschrieben, kann dieses aber nicht aussprechen. Deshalb die AU. Mein Arbeitgeber möchte dass ich ins BV gehe. Warum weiß ich nicht. Dieser hat wohl den Betriebsarzt angewiesen (der noch im urlaub ist). Ich weiß noch nicht mal ob das überhaupt geht. Aber gut also so wie ich dass hier von den Usern rausgesucht kann der Betriebsarzt also erst ein Bv aussprechen wenn ich wieder arbeitsfähig bin.


cube

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"Ein individuelles Beschäftigungsverbot wird durch den behandelnden Arzt ausgesprochen, wenn dieser die Gesundheit der Mutter oder die des Kindes aufgrund des persönlichen Gesundheitszustandes der Arbeitnehmerinnen bei einer Weiterbeschäftigung als gefährdet einstuft. Zudem muss der Arzt angeben, ob mögliche Komplikationen durch eine Weiterbeschäftigung eintreten können. Der Arzt kann die Tätigkeiten dann ganz untersagen oder teilweise nur auf bestimmte Arbeitsbereiche beschränken. Die Arbeitgeber dürfen die schwangeren Arbeitnehmerinnen somit in dem vom Arzt verordneten Umfang nicht mehr beschäftigen. In Paragraph 16 des MuSchG heißt es dazu: (1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist." (Quelle IKK) Der Neurologe könnte schon ein BV aussprechen - aber er will vermutlich nicht, weil es nicht Rechtens wäre aus einer Sicht. Die Migräne wird ja nicht durch eine Weiterbeschäftigung verschlimmert - sie besteht schon immer und ist durch/während der Schwangerschaft nun schlimmer geworden. Das ist eine AU. Ich denke auch, es wäre besser/korrekter, die AU aufrecht zu erhalten und die Migräne als schwangerschaftsbedingt auszuklammern.


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