TinaMö
Sehr geehrte Frau Bader, ich schildere kurz unsere Situation. Leider bin Ich kürzlich arbeitslos geworden, da mein AG mich nicht mehr bezahlen konnte. Nun bin Ich arbeitssuchend, mein Mann legt bereits seit 1 Jahr einen weiten Weg zu seiner Arbeit zurück. Dort ist er ebenfalls für ein sehr großes Gebiet zuständig und sitzt sehr viel im Auto. Zusätzlich ist er auch noch selbstständig im Finanzbereich. So, nun haben wir nach reichlicher Überlegung beschlossen umzuziehen. Wir haben 2 Kinder, 2 und 4 J alt. Nun muss Ich die Kinder zum Jahr 2019/2020 anmelden aber Ich bekomme nur einen Platz wenn Ich einen Arbeitsnachweis vorlegen kann. Aktuell regelt meine Schwiegermutter nebenbei den Papierkram für meinen Mann und sein Gewerbe. Die möchte das gern an den Nagel hängen innerhalb des nächsten halben Jahres. Nun kann mein Mann sagen, ''so dann möchte Ich das du mein Schatz, ab sofort mein Backoffice schmeisst, vielleicht ab Mai, Teilzeit 25 Std die Woche''??! und stellt dann einen Arbeitsgebernachweis aus?! Wäre das möglich? Was muss man hierfür tun, wird das anerkannt wenn Ich für meinen Mann arbeite? Womit müssen wir rechnen und wie kann man das durchsetzen, damit Ich ein Anrecht auf Betreuung habe? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank vorab. T.M.
Hallo, ist Ihr Mann selbständig? Beschäftigt er Sie denn dann tatsächlich? Grds. haben Sie einen Anspruch auf einen Platz bis mittags - darüber hinaus eben nur, wenn Sie tatsächlich arbeiten. Liebe Grüße NB
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