sandy21272
Hallo Frau Bader, ich habe im kiga-Betreuungsvertrag meines Sohnes ein ausdrückliches Kündigungsrecht stehen.Auch in der Ordnung des Kiga´s die ich erhalten habe steht lediglich, das das Betriebsjahr bis 31.08. geht, kann mir nicht vorstellen, das das mein Kündigungsrecht außer Kraft setzt.Jetzt habe ich fristgerecht den Platz bis 31.07. gekündigt (mein Sohn kommt heuer zur Schule), jetzt schickt mir der Träger eine Bekanntmachung von 2006: Tarif über die Erhebung des Entgeltes für Benutzung des städt. Kindergartens, in der steht, das Vorschulkinder vor dem 31.08. nicht kündigen können.Ist es wirklich rechtens mir mit diesem jetzt erst geschickten Schreiben die Kündigung zu verweigern?Oder hätte der Träger seinen Betreuungsvertrag dahingehend ändern müssen? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, das Problem hatte ich meine der Musikschule. Wenn der Träger die Stadt ist, stellt sich die Frage, ob die Verordnung ordnungsgemäß erlassen ist. Dann haben sie wenig Chancen. Liebe Grüße, NB
soso
Moin moin, bei uns ist es leider auch so geregelt, dass ein Betreuungsvertrag für ein Jahr abgeschlossen wird. Ein vorzeitiges kündigen war bei uns auch nicht möglich, obwohl ein wichtiger Grund vorlag.
silke_k
Hi, der Kiga-Beitrag berechnet sich in der Regel aus 12 Monaten, d.h. Du bezahlst für alle Schließzeiten mit. Sonst wäre der Beitrag viel höher! Ich würde an Deiner Stelle bezahlen - du hast schließlich doch auch lange von dieser Berechnung profitiert. Bei uns ist allerdings im Vertrag extra geregelt, dass man immer zum Monatsende kündigen darf, nur nicht zum 31.07......... Rechtlich denke ich, muss das auch drin stehen aber persönlich würde ich aus Fairnessgründen trotzdem den Monat noch bezahlen! Lg, Silke
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