Kann der Arbeitgeber Teilzeitantrag ablehnen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann der Arbeitgeber Teilzeitantrag ablehnen?

Guten Tag, ich würde gerne wissen ob mein Arbeitgeber in meiner Elternzeit einen Antrag auf Teilzeit ablehnen kann aufgrund von vorübergehender Neubesetzung meiner Stelle? Wenn ja, muss er mir dann erlauben eine Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber anzunehmen für die Zeit in der ich in Elternzeit bin? Danke für ihre Antwort. Mit freundlichen Grü

von xxxxAndreaxxxx am 16.01.2018, 14:35



Antwort auf: Kann der Arbeitgeber Teilzeitantrag ablehnen?

Hallo, Wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen, muss der Arbeitgeber Ihnen Teilzeit in Elternzeit anbieten Zeile wenn die vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen, können Sie beantragen, bei einem anderen Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Ob dies genehmigt werden muss, hängt davon ab, ob wichtige betriebliche Gründe entgegenstehen, zum Beispiel, weil es ein Mitbewerber ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2018



Antwort auf: Kann der Arbeitgeber Teilzeitantrag ablehnen?

er muss dir die tz bei einem anderen arbeitgeber sogar genehmigen, BEVOR du einen vertrag unterschreibst. wenn du also ein angebot hast, hole dir vorher die genehmigung ein, sonst hängst im vertrag wenn er den neuen AG ablehnt..habt ihr mehr als 15 arbeitnehmer bei euch?

von mellomania am 16.01.2018, 14:40



Antwort auf: Kann der Arbeitgeber Teilzeitantrag ablehnen?

@mellomania ja haben mehr als 15 Arbeitnehmer bei uns. D.h. wenn bei uns im Betrieb keine teilzeitstelle frei ist, kann ich auf jeden fall woanders teilzeit arbeiten und mein jetztiger arbeitgeber muss es genehmigen und mich quasi für die zeit abgeben?

von xxxxAndreaxxxx am 16.01.2018, 15:49



Antwort auf: Kann der Arbeitgeber Teilzeitantrag ablehnen?

aber nicht erst vertrag unterschreiben und dann genehmigung holen. das kann schiefgehen. erst neuen arbeitgeber nennen, genehmigung holen und tz für die dauer der elternzeit befristet unterschreiben. wenn du dann doch beim neuen bleiben möchtest, was ich auch getan habe, hab ich beim alten gekündigt

von mellomania am 16.01.2018, 19:33



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