Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kann der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausstellen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: kann der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausstellen?

nina9078

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Hallo Frau Bader , Erstmal beschreibe ich mal Ihre Situation . Meine beste Freundin 24 Jahre & ihr Partner 28 Jahre arbeiten im selben betrieb. Verheiratet sind sie nicht. Jetzt ist sie schwanger in der 9 ssw . ihr ist andauernd übel & sie hat schwer mit brechen zu tun. alles was sie isst bleibt nicht drin :( . Dadurch hat sie auch kaum kraft zu stehen & ihrem Partner ( Arbeitgeber) auf der arbeit zu helfen. Öfters fällt sie aus. Kann ihr partner als arbeitgeber ihr ein Beschäftigungsverbot ausstellen ? & was müsste er als grund angeben damit es genehmigt wird?? Er verliert ja viel geld wenn sie nicht arbeiten kann & er muss alles weiterzahlen ..! oder ist sowas strafbar? ich meine ihr geht es ja wirklich schlecht dann glaube ich nicht das sowas verboten ist. Sie fällt ja im Betrieb aus. Wäre es möglich? wenn sie ein Beschäftigungsverbot bekommt dann würde er doch das gezahlte geld wieder von der Krankenkasse u2 zurückerstattet bekommen ?! Diese Freunde sind auch Friseure beide. vondaher traut sie sich auch nicht ihren Frauenarzt zu fragen , wegen dem Beschäftigungsverbot. Ihr Frauenarzt gibt ihr dauernd Krankenscheine... Was kann man da machen? Bitte falls jmd helfen kann wäre das Super . Sie würde sich echt freuen Viele Liebe Grüße & danke fürs Lesen Nina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Der Job löst doch die Beschwerden nicht aus oder? Bei andauernder Übelkeit gibts zunächst Krankschreibungen vom Frauenarzt. Meist ist die ja mit der 12. SSW rum. Da der Arbeitsplatz wohl schwangerschaftsgeeignet ist, ist nicht der AG derjenige, der ein BV aussprechen kann. Gruß Sabine


nina9078

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Ok Vielen Lieben Dank für die schnelle Antwort. Liebe Grüße


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