Bianca197
Hallo, eine Mitarbeiterin beantragt Elternzeit für 24 Monate. Gleichzeitig beantragt sie nach 13 Monaten in Teilzeit arbeiten zu wollen. Arbeitgeber schickt Bestätigung über 24 Monate Elternzeit. Keine Äußerung über Teilzeitantrag. Arbeitnehmerin fragt wg Teilzeitantrag nach. Anschließend schickt Arbeitgeber Bestätigung über 13 Monate Elternzeit. Kann Arbeitgeber Elternzeit ohne Antrag der Arbeitnehmerin verkürzen? Haette Arbeitnehmerin auf das 2. Schreiben ablehnend reagieren müssen? Oder gilt Elternzeit gem. Antrag über 24 Monate?
Hallo, nein, kann er nicht. Und den Antrag kann er bei mehr als 15 AN auch nur dann zurückweisen, wenn es einen wichtigen betrieblichen Grund gibt. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein, kann er nicht. Will er nicht, oder kann er nicht, Teilzeit innerhalb der Elternzeit anbieten, dann lass Dir das schriftlich geben. Damit dann zum Arbeitsamt und anteilig Arbeitslosengeld1 beantragen - sofern Kinderbetreuung gesichert ist steht dir das zu. Und dann innerhalb der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Der eigentliche Arbeitgeber muss da dann die Zustimmung geben, außer bei direkter Konkurrenz. Und weise noch einmal darauf hin, das du 2 Jahre gemeldet hat. Der AG hat da absolut kein Mitspracherecht. Das 3te würde ich aber wohl direkt dran hängen und mich darauf einstellen, das der Arbeitgeber dir nach der Elternzeit kündigen wird. irgendeinen (fadenscheinigen) Grund werden die sicherlich finden.
Bianca197
Hallo Danyshope, danke für den Tipp. Wenn alles klappt, soll Kind 2 kommen, bevor Kind 1 seinen 3. Geburtstag feiert bzw. ich will dann zumindest am 3. Geburtstag in Mutterschutz sein. Und bei der Vorgeschichte dann natürlich gleich 3 Jahre Elternzeit anmelden. ;-)
Mitglied inaktiv
Das wäre auch eine Option. Dann aber das Mutterschaftsgeld für Kind2 nicht vergessen - also 1nen Tag vor dem neuen Mutterschutz die laufende Elternzeit beenden.
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