baby123456
Hallo. Mein Arbeitgeber hat mich zur betriebsärztlichen Untersuchung geschickt. Ich wurde über alles aufgeklärt was den Mutterschutz betrifft, ebenso musste ich alle Fragen beantworten. Danach wurde ich untersucht. Mein Betriebsarzt ist zu dem Entschluss gekommen, das er mich ins BV schickt. Den Grund brauche ich dem AG gegenüber nicht nennen. So richtig ist der Arbeitgeber nicht einverstanden und möchte sich mit dem Betriebsarzt in Verbindung setzen. Darf das denn der Arbeitgeber? Bzw darf der Betriebsarzt ohne meinem Einverständnis den Arbeitgeber den Grund nennen, warum ich ins bv gegangen bin? Mein Betriebsarzt sagte er steht unter Schweigepflicht und der Arbeitgeber erfährt den Grund nicht. Da mein Arbeitgeber natürlich wissen wollte was der Grund ist hab ich ihn einen anderen genannt. Deshalb ist er nicht einverstanden und möchte sich mit dem Betriebsarzt in Verbindung setzen. Darf er das?
Hallo, bei einem BV muss der Ag den Grund erfahren - damit er Sie evtl. umsetzen kann Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Der Grund für das BV vom Betriebsarzt MUSS ja ein betrieblcher sein. Und natürlich muss der AG wissen, was an deiner Stelle das Leben des Kindes gefährden könnte um dich entsprechend umsetzen zu können. Das muss freilich nicht der exakte Grund sein, aber er muss informiert werden, wie er dich anderweitig einsetzen kann. Der AG ist ja VERPFLICHTET Dich anderweitig einzusetzen, bevor er dich freistellt. LG Lilly
baby123456
Ja es ist ein betrieblicher Grund. Mich interessiert nur ob ein Grund im Attest stehen muss bzw ob der Betriebsarzt dem Arbeitgeber Auskunft geben darf über den Grund. Arbeiten von zu Hause aus darf ich.
mellomania
denn der AG ist verpflichtet, dir einen ersatzarbeitsplatz zu beschaffen. um das abe machen zu können, muss er ja wissen, was genau an deinem momentanen arbeitsplatz nicht passt. ich verstehe dein problem ehrlich gesagt nicht. ist doch in deinem interesse, dass du in der firma weiterarbeiten kannst, aber ohne gefahr oder? homeoffice ist für den arbeitgeber kostenintensiv, daher möchte er natürlich, für mich völlig nachvollziehbar, erst mal intern schauen, was er machen kann
Mitglied inaktiv
Betriebsärzte unterstützen den Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung und erstellen ein betriebärztliches Gutachten, an das der AG nicht gebunden ist. Es ist nur eine Empfehlung. Der AG erfährt nur das Ergebnis, nicht aber z.B. die serologischen Ergebnisse der Untersuchung. Wenn der Betriebsarzt allerdings ein ärztliches Beschäftigungsverbot nach § 16 MuSchG ausgestellt hat - was eigentlich nicht seine Aufgabe wäre - dann darf der Arbeitgeber dieses anzweifeln, indem er eine Nachuntersuchung bei einem anderen Arzt freier Wahl fordert. Lügen darfst du in dem Fall nicht. Du musst aber auch nichts sagen. Die Lüge war m.E. ein Vertrauensbruch, das hättest du nicht tun dürfen. Nun hatte der Arbeitgeber möglicherweise Arbeit, indem er deiner falschen Fährte gefolgt ist.
baby123456
Hallo Frau Bader, für was hat der Arzt dann schweigepflicht wenn er die Diagnose frei gibt? Aber er darf es nur freigeben auf Anfrage vom AG? Sonst nicht?
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