Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Jobcenter- Samenspende- Sanktionen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Jobcenter- Samenspende- Sanktionen

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, Mein zweites Kind ist durch eine anonyme Samenspende aus Dänemark per Homeinsemination entstanden. Ich möchte keinen Unterhaltsvorschuss bekommen. Kann ich dem Jobcenter sagen, dass der Vater unbekannt ist und das Kind durch Samenspende entstand? Mir ist klar, dass Kindergeld und Unterhaltsvorschuss (den ich nicht bekommen werde) angerechnet werden. Kann mir bei ehrlicher Angabe zur Vaterfrage noch anderes abgezogen werden (zb von meiner großen Tochter oder mir) bzw verlieren wir unseren Anspruch? Sie hat einen hohen Pflegebedarf, der sich absehbar die nächsten Jahre nicht ändern wird. Kann ich daher wegen nicht mehr "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen" vom Jobcenter belangt werden weil ich mich für ein weiteres Kind entschieden habe? Vielen Dank für eine zeitnahe Beantwortung meiner Fragen!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss (vgl. http://www.rechtsindex.de/familienrecht/3424-urteil-kein-anspruch-auf-unterhalt-bei-anonymer-samenspende-im-ausland). Hartz IV schon - das bekommen ja auch Frauen, die einen One-night-stand mit einem Unbekannten hatten. Liebe Grüsse, NB


Port

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Ist das ernsthaft Dein Lebensplan? Wovon lebst Du wirklich, wenn Du es Dir leisten kannst, auf Gelder des Jobcenters zu verzichten, die als Existenzminimum berechnet sind?


la-floe

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geht es dich was an? Hat sie einer Wertung verlangt? Sie hat doch eine einfache und sachliche Frage gestellt. Kann man die nicht einfach mal beantworten, ohne wertend zu schreiben? Offensichtlich nicht.


Port

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Wenn sie Pech hat, wird das Jobcenter genau diese Frage stellen, nämlich wovon sie lebt und wie sie die Samenspende bezahlt hat? Der erste Satz war wertend, ja! Ich zahle nicht gern Steuern für Schmarotzer.


Port

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Hartz 4 ist für vorübergehende Notlagen gedacht, die dürfen auch gern mal über mehrere Jahre andauern. Aber Kinder bewusst zu planen, um nicht arbeiten gehen zu müssen und dafür andere zahlen zu lassen, ist nicht im Sinne des Erfinders. Und da darf man dann auch mal deutlich werden.


drosera

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@Port: ich stelle mal die Vermutung an, dass das 2. Kind das mit dem hohen Pflegebedarf ist. Dann hat die Frau sich zwar bewusst für ein Kind als Single Mom by Choice entschieden und hat jetzt Pech, dass das Kind beeinträchtigt ist. Sie kümmert sich darum, sie pflegt es und ihr Leben ist jetzt nicht mehr so, wie sie es (wirtschaftlich) geplant hatte - mit allen finanziellen Folgen jetzt und im Alter. Bei hohem Pflegebedarf wird sie ja hoffentlich unterstützend Pflegegeld beziehen. Wenn dem so sein sollte, verdient die Frau dann nicht Mitgefühl und Unterstützung statt als "Schmarotzer" bezeichnet zu werden?


zweizwerge

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Und auch wenn das erste Kind das mit dem hohen Pflegebedarf ist ... ich kann den Wunsch einer Frau nach einem zweiten Kind verstehen. Ich finde es eher gut, dass sie gerne ehrlich sein möchte und bereit ist, dafür Einschränkungen hinzunehmen - aber klug genug, um vorher nachzufragen, ob sie ihren Lebensunterhalt dadurch komplett verlieren könnte. Und wenn FrauP wegen Kind 1 sowieso absehbar nicht arbeiten kann und deswegen Hartz IV erhält, dann sehe ich nicht, was dagegen spricht, dass sie in der gleichen Zeit auch ein zweites Kind erzieht. Alles Gute, FrauP!


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