Kidyworld
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich von Juli 18 - Juli 20 in Elternzeit und beziehe bis April 20 ElterngeldPlus. Nun habe ich ein Jobangebot für Dez 19 erhalten, welches ich gerne annehmen möchte. Ich möchte nun wie folgt vorgehen: Im Oktober Elterngeld in einer Summe ausbezahlen lassen für Zeitraum 10.19 - 04.20 ( weil sonst ja Gehalt das Elterngeld kürzt) - zum 30.11.19 unter Einhaltung der Kündigungsfrist beim jetzigen AG kündigen sowie Elternzeit beendet ( somit ja auch bis 30.11 weiterhin krankenversichert, da noch in Elternzeit) - ab 01.12.19 neuen Job beginnen Sind meine Gedankengänge so richtig oder habe ich eventuell einen Gedankengang vergessen bzw falsch ? Vielen lieben Dank. Liebe Grüße
Hallo, ja, das können Sie so machen. Wenn aber eine Teilzeittätigkeit angeboten wird, rate ich Ihnen, den alten Job zu behalten, wenn diese 30 Stunden pro Woche nicht übersteigt. Dann können Sie am Ende immer noch wählen, welche Tätigkeit Sie weiter ausüben wollen. Liebe Grüße NB
Felica
Falls die neue Stelle nicht mehr wie 30 Std die Woche beträgt lieber nicht kündigen sondern OK vom AG holen in der EZ woanders zu arbeiten. Und ja, EG plus in Basis-EG ändern lassen damit der Rest ausgezahlt wird.
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