Kim78
Hallo, ich hab da mal wieder ne komplizierte Frage(BfA kann mir nicht weiterhelfen..) Ich befinde mich im fast 3.Jahr Elternzeit. Ich möchte wieder halbtags arbeiten, mein Chef kann mich aber z.Zt.nicht beschäftigen(hat aber natürlich Zustimmung gegeben, woanders zu arbeiten).Habe mich nun Arbeitsuchend gemeldet. Nun bin ich erneut schwanger! Meine Frage: wenn ich nun noch Arbeit finde, bei wem bin ich dann in EZ?(also die EZ nach Geburt von Kind 2) Bei altem Chef oder Neuen? Hab ich dann überhaupt noch ein Recht auf meinen alten Arbeitsplatz?(also nach Ende der EZ von Kind 2?) Oder wenn ich keinen Job finde und ALG1 bekomme? Und läuft meine gesetzl.Krankenversicherung eigentlich ebenso beitragsfrei weiter wie in der EZ von Kind 1 ? Vielen Dank , Gruß Kim
Hallo, normalerweise wird der TZ-vertrag doch auf die EZ befristet sein. Dann endet der TZ Vertrag mit der 1. EZ. Man beendet am TAg vor dem 2. Mutterschutz die 1. EZ, um das volle MG zu bekommen - dann beantargen Sie bei dem einen (und wenn es vertragl. so geregelt ist auch bei dem anderen) Ag neue EZ. Sie sind in der EZ beitragsfrei weiter KK-versichert Liebe Grüße NB
Kim78
Ach so ist das! Herzlichen Dank für die Antwort. Jetzt bin ich schlauer:-)
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