Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader. mein Sohn ist am 18.03.04 geboren und ich habe bei meiner Chefin Elternzeit in Höhe von 3Jahren angegeben.(bei Ihr habe ich einen unbefristeten Vertrag als Arzthelferin, insgesamt 3-4Angestellte in der Praxis). Erziehungsgeld bekommen wir nicht, da mein Mann "zuviel" verdient. Jetzt habe ich einen Job bei einer anderen Arbeitgeberin angoten bekommen. Nur ein Aushilfsjob, sozusagenbin ich auf Abruf. (Aushilfe in einem Eiscafe. Wieviel Stunden darf ich arbeiten, bzw wieviel darf ich dazuverdienen. Muß ich meiner Chefin bescheid sagen? Der Aushilfsjob wird bei der Knappschaft angemeldet.
Hallo, 30 Std/ Woche, der AG muss zustimmen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Was für Gründe darf Sie nennen , weswegen ich nicht bei dem anderen AG anfangen dürfte. Ich kann mir gut vorstellen, daß sie mir da einen Strich durch die rechnung machen wird. Mußte mein Mutterschaftsgeld per Anwalt holen. Personal bekommt sie durch das Arbeitsamt nicht mehr vermittelt, weil Sie so einen "Verschleiß" an Personal in Ihrer Praxis hat. Vielen Dank
Mitglied inaktiv
Nach dem BErzGG muß dein haupt-AG dem nebenjob zustimmen. Zur Ablehnung müssen jedoch triftige Gründe vorliegen, wie z. B. Arbeitswunsch bei der Konkurrrenz, oder sie bietet die zu gleichen Konditionen (Arbeitszeit, Verdienst, etc.) eine Arbeit an. Viele Grüße Désirée
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