Mitglied inaktiv
hallo, ich müsste eigentlich in 2 monaten wieder meinen job anfangen. nach der elternzeit. jetzt bin ich aber wieder schwanger und habe einen arbeitsverbot vom frauenarzt. meinem arbeitgeber habe ich noch nichts davon gesagt. was wird passieren? werde ich trotzdem vom arbeitgeber meinen lohn erhalten? oder findet somit gar kein arbeitsverhältnis mehr statt? ich muss anfang januar arbeiten (habe noch resturlaub gehabt vom vorjahr, daher werde ich erst anfang februar richtig mit der arbeit beginnen). aber da ich jetzt den arbeitsverbot habe weiss ich nicht genau, wie das funktioniert. bin gerade erst in der 8. woche. danke, saskia
Hallo, ab dem ersten Tag nach der EZ bekommen Sie den normalen Lohn troztz BV Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hey BV dem AG vorlegen so rasch wie möglich, damit er planen kann. Ich hatte das auch und habe mein altes Netto bekommen welches ich vor der Schwangerschaft mit meinem ersten Sohn hatte. Hatte dort auch ein BV. Dein Vertrag ist ja gültig, Du hast vollen Kündigungsschutz.
Mitglied inaktiv
danke für die antwort. also, es ist so, dass ich 2 jahre elternzeit beantragt hatte. nach den ersten jahr aber wieder arbeiten gehen wollte. nun bin ich aber schwanger mit arbeitsverbot. bis zur entbindung sind es aber noch viele monate. werde ich tatsächlich mein "normalverdienst bekommen bis ich in mutterschaftsurlaub gehe?auch wenn ich gar nicht meine arbeit antreten kann? ich habe vor der geburt 40 stunden gearbeitet und hatte 30 stunden für danach also für nach dem 1. jahr elternzeit beantragt. und dies ist mir auch genehmigt worden. bekomme ich dann den verdienst von 30 stunden? danke im voraus. bin ein wenig verzweifelt wegen der geldprobleme
Mitglied inaktiv
Hallo nochmal Also beim BV zählt immer das, was man in den 13 Wochen VOR dem BV verdient hat. Also bei Dir vor dem ersten Kind. Ich war 3 Jahre nicht da, und habe meinen vollen Vollzeitlohn bekommen. Wollte auch nur mit 16 Stunden die Woche wieder anfangen. Der AG zahlt es ja auch nicht aus der eigenen Tasche, er kann es sich wiederholen bei der Krankenkasse glaube ich ? Ich hätte am 09.12. wieder antreten müssen, am 08.12. bekam ich mit Bestätigung des Herzschlages und somit intakter Schwangerschaft das BV. War auch keinen Tag da. Ich bin mir nicht ganz sicher wie das nun ist da Du schon bestätigt bekommen hast mit den 30 Stunden , denn die würdest Du ja nun nur machen, ich hatte nix schriftliches. Aber diese 30 müssen sie auf jeden Fall entlohnen. Ich würde das BV abgeben, per Einschreiben einschicken, kurzer Zweizeiler dazu mit der Bestätigung des FA über den errechneten ET und dann die erste Abrechnung abwarten. Vielo Glück dass es doch der alte Lohn ist. Achja, Urlaubstage erwirbst Du auch im BV wieder !
Ähnliche Fragen
Falls ich jetzt doch Schwanger werden sollte, wie verhält es sich hierzu bei der Arbeit. Laut Gesetz dürfte ich nicht mehr arbeiten, da ich in einem Kiosk arbeite wo ich 6 Stunden am Stück alleine bin ohne die Möglichkeit einer Ablösung falls es mir schlecht ging. Wenn ich freigestellt werde bekomme ich dann trotzdem weiterhin mein Gehalt? ...
Ich habe eine 80 % Stelle (hauptarbeitgeber) und nebenbei bei einem anderen Arbeitgeber einen 450 Euro Job (nebenjob) wenn mich mein hauptarbeitgeber ins arbeitsverbot schickt wegen einer Schwangerschaft darf ich dann trotzdem bei meinem nebenjob weiter arbeiten ?
Hallo an alle, Ich bin momentan noch in Elternzeit bis November 2022. Ich arbeite in einem Krankenhaus in Bayern. Es gibt ja seid März 2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Ich bin ungeimpft und möchte im November trotzdem in meinen Job zurück. Dort besitze ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Nun zu meiner Frage: Könnte mein A ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe wahrscheinlich eine untypische Frage: wäre möglich, dass mein Arbeitgeber, der selber ein Betriebsarzt ist, mir ein Arbeitsverbot ausstellt - und ich würde darüber nicht informiert? Wie kann ich das erfahren? Ich arbeite als Arzt (20St/Woche) in eine betriebsärzliche Praxis. Aber seit Anfang meines Schwangers ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor ein Paar Tage gefragt wegen Arbeitsverbot - wie kann ich erfahren, dass ich mich in einem befinde. Was kann ich tun, wenn der AG mit mir einfach nicht kommuniziert? Sie anworten keine Emails, sie nehmen die Telefone nicht und in Firma befindet sich niemand. Ich weiss, dass sie verpflichtet sind mich über meine ...
Hallo, können Sie mir sagen ob mir im Falle einer Schwangerschaft ein Arbeitsverbot droht?
Ich arbeite in 2 Jobs einmal teilzeit 80% und auf minijob Basis also 520€ in einem anderen Betrieb. Wenn ich in meiner Schwangerschaft ein beschäftigungsverbot vom Arzt bekommen würde bekomme ich dann trotzdem von beiden Arbeitgebern weiter mein Gehalt? Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank
Hallo Frau Bader, Ich bin in der 8SSW und alle meine Kolleginnen haben von ihren Frauenärzten sofortiges Arbeitsverbot bekommen, nur meinen Frauenarzt interessiert es nicht. Er sagt das das die Firma auszusprechen hat. Habe mich mit dem Betriebsrat beraten, der sich an die Geschäftsführung und der Personalabteilung gewendet hat aber leider ohn ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich möchte Ihnen kurz meinen Fall erläutern. Ich komme aus dem Ausland, habe in einem Altenheim gearbeitet, als Pflegehelferin und im Vorfeld Unterlagen zur Anerkennung eines Diploms als Sozialarbeiterin verschickt. Da ich schwanger bin, erhielt ich ein Arbeitsverbot und erhielt gleichzeitig die Antwort, dass ich ...
Hallo Ich bin 2022 das erste Mal Mama geworden . Ich bin sofort ins Berufsverbot gekommen da ich an der Fleisch Theke arbeite. Ich bin bis September 2024 in Elternteil habe einen unbefristet Arbeitsvertrag jedoch ändern sich ab September meine Stunden also eine vertragsänderungs haben wir gemacht. Aber immer noch unbefristet. Jetzt haben ...
Die letzten 10 Beiträge
- Stille Geburt 36. SSW
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung