idalova74
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit fünf Jahren als Erzieherin in einer Kindertageseinrichtung eingestellt. Im Mai dieses Jahres mußte ich festellen, dass ich wieder ungeplant schwanger geworden bin. Ich habe meine Arbeitgeberin unterrichtet, die im Juni ein Beschäftigungsverbot aussprechen musste, sie hat mir relativ klar gesagt wie enttäuscht sie über meine Schwangerschaft ist. In unserem Betrieb werden immer im Monat November/Dezember Jahresprämien gezahlt, die wie folgt im Arbeitsvertrag stehen: ..Soweit der Arbeitgeber im Kalenderjahr eine Sonderzuwendung leistet( Z.B. Jahresprämien), handelt es sich hierbei um einmalige soziale Leistungen, durch deren Zahlungen auch im Wiederholungsfalle kein Rechtsanspruch begründet werden soll. Sofern die Sonderzuwendung gezahlt wird, ist sie vpm Arbeitnehmer zurückzuzahlen, wenn er bist zum 31. März des Folgejahres mit seinem Willen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet oder verhaltens-oder perssonenbedingt vom Arbeitgeber gekündigt wird... Mein Arbeitgeber hat mir die Prämie in den letzten vier Jahren gezahlt, sogar während meiner letzten Elternzeit. Dieses Jahr haben ich im Gegensatz zu all meinen Kolleginen keine Jahresprämie bekommen, ohne Begründung. Meine Frage ist, kann meine Arbeitgeberin die Jahresprämie einfach so willkürlich auszahlen. Danke. Liebe Grüsse Vanessa
Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Ihren individuellen Vertrag kann ich hier nicht prüfen. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Liebe Grüsse, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Fragen an Sie. 1. Ich bin seit 2013 bei meinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt. Von 10/2013 bis 07/2018 war ich dort in Vollzeit beschäftigt, danach in Mutterschutz und Elternzeit. Nach der Elternzeit habe ich begonnen, in Teilzeit zu arbeiten und hierfür bis 28.02.2022 einen befristeten Arbeitsvertrag ...
Guten Abend, Ich arbeite derzeit hauptberuflich seit 15.6.22 mit 20 Stunden bei einer Arbeitsstelle und zudem seit dem 1.8.22 auf 450 Euro Basis. Nun ist Mitte August eine Schwangerschaft eingetreten. Ich werde voraussichtlich Anfang Oktober ein Beschäftigungsverbot für beide Jobs erhalten. Ich las bereits, dass das Mutterschutzgeld sich aufg ...
Liebe Frau Bader, Ich werde von meiner Gynäkologin in naher Zukunft ins Beschäftigungsverbot geschickt, da ich als Pflegefachkraft im Krankenhaus einer Vielzahl an Belastungen ausgesetzt bin. Neben meinem Beruf studiere ich derzeit noch und müsste in einer Berufsschule vereinzelt Stunden als Praktikantin absolvieren. Ist dies rechtlich möglich? M ...
Guten Tag, ich bin in der 8.Woche schwanger, sobald ich meinem Arbeitgeber die Info gebe komme ich ins Beschäftigungsverbot. Ende Juli bekomme ich eine einkommenssteuerfreie Einmalzahlung sowie ab Juli bis Februar 2024 monatlich ebenso einkommenssteuerfreie Einmalzahlungen. Würde ich diese auch bekommen wenn ich im Beschäftigungsverbot bi ...
Liebe Frau Bader, Ich bin seit Anfang August im Beschäftigungsverbot. Bis dahin hatte ich ganz normal meine Bereitschaftsdienste abgeleistet und habe jetzt einen großen HikHak mit meinem Arbeitgeber, bezüglich der Weiterzahlung der Bereitschaftsdienste. Sie haben mir ja den Paragraph 18 des Mutterschutzgesetzes nahegelegt. Die Frage ist nun, we ...
Hallo Frau Bader, seit 7 Monaten bekomme ich jeden Monat mein Gehalt+Leistungsbonus. Ich möchte gerne wissen. Wenn ich wieder schwanger würde, würde ich das Gehalt ink. Leistungsbonus während Beschäftigungsverbot weiter bekommen? Würde die Leistungsbonus mit Elterngeld berechnet werden? Liebe Grüße
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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in der 22 SSW und habe vor ein paar Wochen ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Möglichkeit habe, währenddessen in eine andere Stadt (ca. 300km entfernt) zu ziehen? Mein Arbeitsvertrag endet sowieso 2 Monate nach Entbindung, dann wäre der Umzug ebenf ...
Guten Abend Frau Bader, ich bin im Juli 2023 ins Beschäftigungsverbot gegangen. Im Juli 2024 wurde eine Einmalige Sonderzahlung an alle meine Kollegen für das Jahr 2023/2024 gezahlt. Es wurde sich bei der Zahlung nach den tatsächlich gearbeiteten Tagen gerichtet. Das heißt, Urlaubstage und Krankheitstage wurden ausgeschlossen und so der Betrag ...
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