Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist man verpflichtet wieder MG zu beziehen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ist man verpflichtet wieder MG zu beziehen

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Hallo! Während meiner Elternzeit bin ich wieder schwanger geworden und auch der ET fällt in die alte Elternzeit. Da ich ALG2 beziehe, würde es sich für mich nicht lohnen wieder MG zu beantragen. Ist die neue Regelung, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, Pflicht?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in dem Mutterschutz bekämen Sie ja normal das ARbgeld II weiter. Deshalb müssen Sie die EZ nicht beenden. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Hallo Wieso würde es sich nicht lohnen ?


Sonni74LS

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Im BEEG § 16 Satz 3 heißt es "kann". Keine Frau ist verpflichtet, ihre Elternzeit zu unterbrechen, wenn sie das nicht will.


Sternenschnuppe

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Aber nicht wenn eh schon der Steuerzahler für sie aufkommt während sie ihre Familie vervollständigt.


Sternenschnuppe

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Dann ist das Einkommen auf das sie verzichten darf? Je nach Job würde die mit dem Mutterschaftsgeld 3 Monate ohne Staat über die Runden kommen.


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Vielen Dank


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