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Hallo! Während meiner Elternzeit bin ich wieder schwanger geworden und auch der ET fällt in die alte Elternzeit. Da ich ALG2 beziehe, würde es sich für mich nicht lohnen wieder MG zu beantragen. Ist die neue Regelung, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, Pflicht?
Hallo, in dem Mutterschutz bekämen Sie ja normal das ARbgeld II weiter. Deshalb müssen Sie die EZ nicht beenden. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Hallo Wieso würde es sich nicht lohnen ?
Sonni74LS
Im BEEG § 16 Satz 3 heißt es "kann". Keine Frau ist verpflichtet, ihre Elternzeit zu unterbrechen, wenn sie das nicht will.
Sternenschnuppe
Aber nicht wenn eh schon der Steuerzahler für sie aufkommt während sie ihre Familie vervollständigt.
Sternenschnuppe
Dann ist das Einkommen auf das sie verzichten darf? Je nach Job würde die mit dem Mutterschaftsgeld 3 Monate ohne Staat über die Runden kommen.
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Vielen Dank
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