Phoeby
Sehr geehrte Fr. Bader, Ich bin Erzieherin in einer Kindertagesstätte der Caritas. Momentan genieße ich noch die Elternzeit mit meiner 19 Monate alten Tochter, welche im Febr. 2014 endet. Im Juni 2013 wurde ich von meiner Vorgesetzten, darauf hingewiesen, das die Mitarbeiter der Caritas die Vorgabe hatten, an einer Fortbildung zur Prävention teilzunehmen. Das wäre für alle eine Pflichtveranstaltung gewesen, und diese sollte von allen Mitarbeitern bis Ende des Sommers absolviert worden sein! Desweiteren sagte sie zu mir, ich könnte das ja auch machen. Das würde ja auch in ehrenamtlicher Tätigkeit gehen! Sie fing dann sofort an, die passende Veranstaltung für mich zu suchen, ohne mich zu Fragen, ob ich dazu überhaupt bereit bin. Ganz perplex und überrumpelt antwortete ich darauf garnicht und ging "dummerweise" auf ihr Suche des Termins ein, ohne jedoch eine feste Zusage zu der Fortbildung zu geben. Da es mir wichtig ist meinem Arbeitgeber einen pos. Arbeitseinsatz zu signalisieren und nicht negativ aufzufallen, begab ich mich ein paar Tage später in Kontakt mit ihm, und erfuhr, das im September eine Fortbildung stattfinden würde. Wir verblieben so, das er sich bei mir meldet, wenn der Termin feststeht was er jedoch anscheinend verpasste. Heute wies er mich darauf hin, das es im Okt./Nov. Weitere Termine geben wird. Diese kann ich nicht wahrnehmen was ich ihm auch sagte. Darüber informierte ich auch meine Vorgesetzte, welche mir dann signalisierte das sie meine Haltung nicht gut fände weil es ja immerhin eine Pflichtveranstaltung, und keine freiwillige Sache wäre. Auf meinen Einwand das ich momentan von der Arbeit freigestellt bin und dem Kindergarten erst im Februar. wieder zur Verfügung stehe, ging sie dann nicht mehr ein und meinte nur das müsse ich mit dem Arbeitgeber klären. Jetzt meine Frage: Bin ich in meiner Elternzeit zu dieser Fortbildung verpflichtet? Dann hätte sich mein Arbeitgeber doch bei mir melden müssen? Zumindest in schriftlicher Form?
Hallo, nein, kann er nicht. Liebe Grüsse, NB
Pamo
Du musst natürlich nicht. Der Begriff "Ehrenamt" in diesem Zusammenhang ist lustig. Aber ich an deiner Stelle würde die Fortbildung machen wollen und würde *selber* für mich den Termin vereinbaren.
Ähnliche Fragen
Gten Tag Frau Bader noch eine Frage, wir (10Jahre zusammen) nicht verheiratet 2 gemeinsame Kinder in der gemeinsamen Wohnung... trennen uns. Ich habe wo noch alles ok war die 2 Monate EZ für meine Kleinste übernommen nun da ich ausziehe muß ich wieder arbeiten gehen. Meine Frau droht mir mit dem Jugendamt wenn ich die 2 Monate Ez nicht durch ...
Hallo, ich habe hier bereits gelesen, dass man die Möglichkeit hat, die 3 jährige Elternzeit um 1 Jahr zu verkürzen, wenn man in dieser Zeit wieder schwanger ist. So, dass man die Berechnung des Elterngeldes positiv beeinflussen kann und das 1 Jahr hintendran hängen kann. Da mein Chef leider auf menschlicher Ebene sehr zu wünschen übrig lässt, we ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben zwei Kinder und ich arbeite derzeit Teilzeit bei meinem alten AG. Ich werde dort in Kürze erneut in Elternzeit gehen, nach Ende der Elternzeit würde mein alter Vollzeitvertrag wieder aufleben. Wir ziehen im nächsten Monat ca. 100 km weit weg- d.h.ich weiß jetzt schon,dass ich nach Ende der Elternzeit nicht meh ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
Hallo Frau Bader, leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen? Hier nochmal die Konstellation: ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten
- Teilzeit während EZ und AG Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber