Liebe Frau Bader, ich habe mir auf Druck meiner Arbeitgeberin ein Beschäftigungsverbot ab dem 6. Mai 2013 ausstellen lassen. Da die AG eigentlich eine sehr gute Freundin ist, hatte ich nie einen schriftlichen Arbeitsvertrag (mein Fehler). Ich habe aber jeden Monat eine ordentliche Gehaltsabrechnung bekommen, für meinen Teilzeitstelle habe ich 800 netto erhalten. Das Maigehalt bekam ich in voller Höhe. Doch bei der Juniabrechnung wurden mir nur 638 Euro ausbezahlt. Begründung der Lohnbuchhalterin: da ich die ersten Tage im Mai garbeitet habe, werden mir die Sozialversicherungsabgaben vom Nettolohn abgezogen, da ich eine sog. Nettolohnvereinbarung hätte??? Habe ich nicht verstanden, dann hätte ich ja jeden Monat die Sozialabgaben vom Nettolohn abgezogen bekommen müssen, oder? Habe bei 2 Personalfachleuten nachgefragt, haben mir beide bestätigt, dass es völlig unerheblich ist wann das Beschäftigungsverbot begonnen hat, ich würde immer das volle Gehalt bekommen. Wie sehen Sie das? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Herzliche Grüße Melli1707
von Melli1707 am 06.07.2013, 13:37