Ich habe Mitte September ein neues Arbeitsverhältnis in einer Arztpraxis angefangen. Ich habe gleich am zweiten Tag verraten das ich in der 9ssw bin damit ich keine Aufgaben wie Blutentnahmen und weiteren Patientenkontakt vermeiden kann. Leider habe ich nach Arbeitsantritt nur 4 Tage gearbeitet, danach war ich eine Woche lang wegen einem Virus krankgeschrieben. Dann folgte eine Woche Praxisurlaub. Jetzt hat mir mein Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Mir wurde gestern beim abgegeben der Bescheinigung gesagt das ich jetzt nur ca. 65 % meines Gehaltes weitergezahlt bekomme, aufgrund der wenigen Arbeitstage.
Ist das so richtig?
von
Susanne93
am 10.10.2018, 09:05
Antwort auf:
Ist das richtig das ich im Beschäftigungsverbot nur 65% von Gehalt bekomme?
Hallo,
ich halte das BV schon für falsch. Das hätte vom Ag ausgestellt werden müssen - nach Prüfung der Frage, ob er Sie nicht umsetzen kann.
Ansonsten bekommen Sie in einem BV vollen Lohn
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2018
Antwort auf:
Ist das richtig das ich im Beschäftigungsverbot nur 65% von Gehalt bekomme?
das kann schon hinkommen, da du sofort krank wurdest. Wird ein AN innerhalb der ersten 4 Wochen nach Arbeitsbeginn krank, ist der AG sofort raus bzgl. normaler Lohnfortzahlung mit der Zahlung. Das dient dem Schutz des AG´s, der sozusagen noch nichts mit dir/durch dich erwirtschaftet hat und durch die Gehaltzahlung ja eher doppelt zur Kasse gebeten würde. Er müsste dich bezahlen und evt. noch eine zusätzliche Kraft, die deine Aufgaben übernimmt.
Es soll den AG auch davor schützen, dass jemand einen Arbeitsvertrag unterschreibt ohne vor zu haben, diesen jemals wirklich zu erfüllen.
von
cube
am 10.10.2018, 09:18
Antwort auf:
Ist das richtig das ich im Beschäftigungsverbot nur 65% von Gehalt bekomme?
Das weiß ich übrigen daher, dass wir selbst mal so einen Fall hatten. Es war auch klar ersichtlich, dass die Dame gar nicht wirklich vorhatte, den Job jemals ordentlich - sprich mit dauerhafter Anwesenheit - auszuführen. Sie war dementsprechend höchst erstaunt/sauer, als sie eben nicht erst mal 6 Wochen volles Gehalt bekommt, sondern sofort ins Krankengeld rutschte.
Ohne dir jetzt Absicht zu unterstellen, nur mal so aus AG-Sicht: du fängst einen Job gerade erst an, teilst dann aber sofort mit, dass du nicht voll Einsatzfähig bist und kommst danach mit einem BV. Da kann man schnell den Eindruck bekommen, du hast das eigentlich schon viel früher gewusst, aber nichts gesagt und hast nun auch gar nicht vor, überhaupt arbeiten zu gehen. Als AG wäre ich ziemlich sauer.
Dazu kommt ja die Frage, warum dein FA sofort ein BV ausstellt, ohne das dein AG zunächst die Chance hatte, deinen Arbeitsplatz entsprechend der Schwangerschaft anzupassen, dir Ersatztätigkeiten zuzuweisen oä.
Wie gesagt: kein Vorwurf oder Unterstellung - nur mal so die Sicht eines Arbeitgebers, der nun schauen muss, wo er möglichst schnell Ersatz herbekommt.
von
cube
am 10.10.2018, 09:34
Antwort auf:
Ist das richtig das ich im Beschäftigungsverbot nur 65% von Gehalt bekomme?
Also: wird ein AN in den ersten 4 Wochen eines neuen Beschäftigungsverhältnisses krank, erhält er bis zum Ablauf der 4 Wochen "Wartezeit" dann nur Krankengeld. Im Anschluss an die 4 Wochen Wartezeit würde bei weiterer AU dann zunächst wieder der AG "einspringen" und 6 Wochen lang das Gehalt zahlen müssen, danach würde dann wieder Krankengeld fällig.
Hieße bei dir ja, dass du aktuell für den ersten Monat teilweise nur 65% Krankengeld bekommst.
Aber nicht dauerhaft.
Denn im Anschluss hast du ja keine AU, sondern ein BV vorgelegt. Innerhalb diesem müsstest du dann aber dein normales Gehalt bekommen.
Dein AG hat allerdings das Recht zu erfahren, warum ein BV vom FA ausgesprochen wurde. denn möglicherweise kann er eben dafür sorgen, dass dieses hinfällig wird oder in ein Teil-BV abgewandelt werden kann.
von
cube
am 10.10.2018, 09:50