Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Insolvenzverfahren des Arbeitgebers während meiner Elternzeit

Frage: Insolvenzverfahren des Arbeitgebers während meiner Elternzeit

missmacka

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Liebe Frau Bader, ich bin noch bis zum 03.06.2018 in Elternzeit (habe insgesamt drei Jahre beantragt und bestätigt bekommen. Gestern erst habe ich erfahren, dass meine Firma die Tage Insolvenz angemeldet hat. Schriftlich habe ich noch nichts erhalten, da ich auch kürzlich umgezogen bin und meine Adresse erst kurzfristig eingereicht habe (müsste morgen bei der Firma ankommen). Was bedeutet das nun für mich? Ich bin verheiratet und mein Mann ist bei einer anderen Krankenversicherung als ich. Meine Tochter hingegen ist über meinen Mann versichert. Unser Umzug erfolge in ein anderes Bundesland als meine Firma. (ich schreibe diese Infos auf, da sie eventuell relevant sein könnten). Muss ich aktiv was tun? Eventuell mich beim Arbeitsamt melden? Klage einreichen? Wo kann ich die Abschrift des Insolvenzverfahrens erhalten? Vielen Dank im voraus. Viele Grüße Familie Z.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, in EZ oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft die EZ (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr in EZ). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EZ. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Wogegen willst du denn klagen? Wenn die Firma pleite ist, darf jeder gekündigt werden. Und versichert musst du jetzt ja auch schon irgendwie sein, seit das EG ausgelaufen ist. Vorsorglich beim Arbeitsamt melden ist immer eine gute Idee, wenn man demnächst wohl keinen AG mehr hat ;) LG Lilly


missmacka

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Wie gesagt, ich habe per post noch nichts erhalten. (habe ja auch nen Nachsendeantrag auch da kam noch nichts) Die Mitarbeiter, die Vollzeit arbeiten, wissen auch noch von nix. Mir hat es eine ehemalige Mitarbeitern gestern erzählt, die ein Gerichtsverfahren hat und hat sie hat es zusätzlich im Internet entdeckt.


Mitglied inaktiv

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Sobald Du was schriftlich hast beim Arbeitsamt melden. Nur durch hören- sagen bringt eh nichts. Wenn nicht einmal die aktuellen Mitarbeiter was wirklich wissen, ist das eh fraglich in wie weit das stimmt. Und selbst wenn, Du benötigst es eh schriftlich mit genauen Daten. Zudem, selbst wenn die Firma insolvent ist, das muss nicht bedeuten das sie auch eingestampft wird. Sollte wer anders diese zB übernehmen, würde er auch deinen Vertrag und damit deine Elternzeit übernehmen. Sollte es zum schlimmsten kommen und die Firma schließt wirklich, hast du mehrere Optionen sobald deine Elternzeit mit dem letzten Beschäftigungstag ausläuft: 1. Du bleibst wie geplant die 3 Jahre daheim und bis am Firmenschließung halt Hausfrau. Und gehst dann in die Familienversicherung Deines Mannes. 2. Du meldest Dich beim Arbeitsamt arbeitssuchend und, sofern du eine Kinderbetreuung hast, bekommst ALG1 bis Du entweder was neues hast oder aus dem Bezug herausfällst. versichert bist du dann weiterhin. Solange du in Elternzeit bist - und Elternzeit bedeutet ja das du einen AG hast - bist du eh über dich selbst versichert. Hättest du eh keinen AG und wärst nicht verheiratet, könnte es jetzt nach dem EG Probleme geben weil du dich dann selbst um die Krankenversicherung kümmern müsstest. Ist aber ja beides nicht der Fall.


desireekk

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Naja... ist ein Insolvenzantrag gestellt worden (von einem Dritten) oder ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden? DAS sind zwei VÖLLIG verschiedene Dinge! Gruss D


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