Spieli
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bis März 2014 EZ (ohne TZ) angemeldet. Nun habe ich die Möglichkeit ab 15.04.2013 eine neue Arbeit aufzunehmen (Vollzeit) und möchte mit Zustimmung des AG vorfristig kündigen. Nun wurde mir folgendes mitgeteilt: Die Firma befindet sich seit Ende Februar in der Vor/Planinsolvenz. Kündigung ist vorfristig (normalerweise 1 Monat zum Monatsende) mit Aufhebungsvertrag und Zustimmung des Insolventzverwalters zum 14.04. möglich. Entstehen mir durch den Aufhebungsvertrag Nachteile? Ich hatte vor der EZ ein BV und insgesamt stehen mir noch 25,5 Urlaubstage zu bzw. die Auszahlung dieser. Mir wurde mitgeteilt, dass der Urlaubsanspruch nicht insolvenzeldfähig ist und ich ihn in der Insolvenzgeldtabelle anmelden soll. Von der Planinsolvenz habe ich nur telefonisch bzw. gestern durch eine email von meinem Vorgesetzten erfahren. Wie soll ich mich verhalten? Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Hallo, was bleibt Ihnen übrig? Im Zweifel bekommen Sie die Urlaubstage nicht abgegolten - aber natürlcih würde ich den neuen Job nehmen Liebe Grüsse, NB
Spieli
Das ich den neuen Job annehme ist klar. Aber stimmt die Sache mit dem Urlaub? Muss ich sie in der Insolvenzgeldtabelle anmelden, obwohl erst Planinsolvenz ist? Muss der Urlaubsanspruch mit in den Aufhebungsvertrag? Ich habe ein wenig im Internet gelesen, aber da ich nicht vom Fach bin, verunsichert. Ist der Urlaub ein Lohnanspruch nach Insolvenzeröffnung? Ich konnte den Urlaub nicht nehmen, weil ich ja in BV und EZ war/bin.
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