Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, liebe Forumler, Schon mal Tschuldigung für die Länge des Textes, aber ich glaube, viele hier im Forum können von unserer Erfahrung profitieren... wir haben ein großes Problem im Zusammenhang mit unserem Kinderwagenkauf. Das verlief bisher so: - wir haben einen Kinderwagen in einem großen Babyausstatter-Geschäft bei Kiel bestellt - als er da war, haben wir ihn angesehen und die Hälfte (425 DM) angezahlt, den Rest wollten wir bezahlen, wenn wir den Wagen nach der Geburt abholen. Dieses Vorgehen ist normal und wird wohl in den meisten Geschäften so gehandhabt, da man den Kinderwagen normalerweise noch nicht vor der Geburt zu Hause hat (Platzgründe, Aberglaube etc.). - ca. 3 Wochen nach der Anzahlung haben wir ein Schreiben von einem Anwalt bekommen, der als vorläufiger Insolvenzverwalter für das Geschäft bestellt wurde. - gemäß dem deutschen Insolvenzrecht verfällt unsere Anzahlung nun insofern, als wir nur Gläubiger in dem nun laufenden Insolvenzverfahren sind und lediglich unsere Forderung in der Insolvenztabelle geltend machen können (wie auch z.B. nicht befriedigte Lieferanten, Krankenkassen, Finanzamt, nicht gezahlte Personalgehälter). - das absurde ist also: Wir haben unseren Kinderwagen schon "probegeschoben" und hätten ihn bei voller Bezahlung gleich mitnehmen können. Nun steht der Wagen auf unseren Namen reserviert und angezahlt im Geschäft, das noch normal geöffnet hat, und wenn wir ihn trotzdem wollen, müssen wir ihn ohne Abzug der Anzahlung - also voll - bezahlen. - die Wahrscheinlichkeit, dass der Laden gerettet wird geht gegen null und selbst bei einer Übernahme wäre unsere Forderung wohl gegenüber größeren und länger währenden Forderungen z.B der Krankenkassen und des Finanzamtes nachrangig und unbedeutend. Wie man sich vorstellen kann sind wir "not amused", dass man als Kunde eigentlich das gleiche Risiko trägt wie eine Firma, die als Lieferant auftritt und sich über das unternehmerische Risiko doch eher im Klaren ist. Unser Tipp an alle: Wenn irgend möglich sollte man den Kinderwagen unseres Erachtens entgegen der häufigen Vorgehensweise (Anzahlung- Restzahlung bei Abholung) lieber voll bezahlen und bei Freunden oder Verwandten lagern. !!! Freunde von uns sind auch betroffen, sie haben den Wagen im gleichen Geschäft schon bei der Bestellung angezahlt (auch üblich, denn sonst wird das Geschäft bestellte Ware u.U. nicht los). Der Wagen ist noch nicht da, wird natürlich auch nicht mehr geliefert, sie hätten also nicht einmal die Chance gehabt, den Wagen voll zu bezahlen und gleich mitzunehmen!!!Das Geld ist also auch einfach weg!!! Nun meine Fragen: 1. Ein Freund hat uns geraten, zu versuchen, mit dem z.Zt. noch vorläufigen Insolvenzverwalter zu verhandeln, dass er uns den Kinderwagen zu einem Preis unter dem Ladenpreis verkauft. Seine Argumentation: Für uns ist der Wagen weniger wert, da das Unternehmen nicht fortbesteht (Vertrauensverhältnis Händler-Kunde nicht gegeben, Reklamationen und Reparaturen müßten wir über andere Geschäfte machen, die sicherlich nicht begeistert wären, wenn wir als "fremde" Kunden nur reklamieren und nichts dort kaufen), Für ihn wäre es evt. gut, die Ware zu Geld zu machen, da er sich nur aus dieser Masse befriedigt, je mehr Masse, desto mehr Geld für ihn. Ansonsten müßte er den Wagen, so er ihn bis zum Schließen des Ladens nicht zum Ladenpreis verkauft bekommt (er wurde ja ganz speziell so für uns bestellt), deutlich unter Einkaufspreis z.B. an ein anderes Geschäft verkaufen. (a) Macht so eine Verhandlung mit dem RA Sinn, oder wird er sich um Einzelschicksale nicht kümmern? (b) Am 1.9.01 soll vorausichtlich das Verfahren eröffnet werden. Hat der RA schon vorher Zugriff auf die Ware, um auf einen entsprechenden Deal einzugehen oder erst nach dem 1.9.? 2. Die Mitarbeiter des Ladens, die im übrigen schon länger kein Gehalt mehr bekommen haben, haben uns darauf hingewiesen, dass ein "junger Mann", der auch betroffen ist, sich Erfolg von einer Sammelklage verspricht, es sind natürlich ausser uns noch sehr viele andere betroffen, von denen schon über 10 ihr Interesse an dieser Sammelklage bekundet haben. (a) Macht eine Sammelklage in diesem Falle überhaupt Sinn? Wo nichts zu holen ist, kann man doch auch nichts einklagen, oder? Die Geschäftsführerin haftet ja sicherlich nicht mit Privatvermögen. (b) Das einzige, was man ihr vorwerfen kann, ist vielleicht Täuschung, da zum Zeitpunkt unserer Anzahlung die Insolvenz sicherlich schon abzusehen war. Wenn man also in diesem Fall (strafrechtlich) belangt werden könnte, würde wahrscheilch keiner mehr ein Unternehmen gründen, oder? So, nun bedanke ich mich bei allen, die bis hier gelesen haben. Wir werden jedenfalls, wenn es sich vermeiden läßt, nie mehr etwas anzahlen, das ist bitter verlorenes Geld... In der Hoffnung auf einen Antwort auf meine Fragen bedanke ich mich schon mal im voraus bei Ihnen, Frau Bader. Alles Gute, Rainer
Lieber Rainer, das ist eine individuelle Sache, die ich so nicht beantworten kann. Das hat mit persönlicher Haftung etc. zu tun. Sprechen Sie mit dem Insolvenzverwalter darüber. Gruß, NB
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