Jessiname
ich bin 39 Jahre alt, habe zwei Kinder ( eine aus erster Ehe Sie ist 20 Jahre alt) und eine Tochter die jetzt 1,5 Jahre alt ist. Der Grund warum ich sie damals in Obhut gegeben habe ist dass ich ein Drogenproblem habe und es in der Beziehung zu häuslicher Gewalt gekommen ist. Bin derzeit noch bis April in einer entwöhnungtherapie. Jetzt ist es so dass ich wieder schwanger bin und natürlich auch noch um meine 1,5 Jahre alte Tochter Kämpfe. ich habe mich von dem Mann getrennt und eine neue Wohnung gefunden und mich in Behandlung begeben wegen meiner abgängigkeitserkrankung. Die Therapie werde ich erfolgreich abschließen. Mich plagen Ängste und Sorgen, dass man mir mein Kind nach der Geburt weg nehmen könnte. Oder wird dieser Fall neu bewertet?
Hallo, das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. Ich bitte aber zu berücksichtigen, dass das Kind ja immer noch nicht zu Ihnen zurückgekehrt ist. Das Jugendamt scheint also davon auszugehen, dass noch immer eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Das könnte auch ein Argument für ein weiteres Kind sein. Liebe Grüße NB
3wildehühner
Da hier niemand die gesamte Geschichte kennt, ist Alles reine Spekulation. Du solltest dir vor Ort einen Anwalt nehmen. Meine berufliche Erfahrung ist, dass viele Jugendämter eine Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung als Voraussetzung für keine erneute Inobhutnahme haben. Aber das hängt natürlich immer von den gesamten Umständen ab.
Ani123
Das Jugendamt bewertet jeden Fall neu. In der Regel wird es ihnen Hilfen anbieten und beobachten. Sollte das Jugendamt Gründe sehen warum sie sich nicht um das Baby kümmern können wird das ihnen mitgeteilt und es erfolgt die Inobhutnahme. In Bezug auf das ältere Kind, was Inobhut genommen wurde, kann es sein, dass die neue Schwangerschaft die Rückführung verzögert. Das Jugendamt strebt an erster Stelle eine Rückführung an insofern es dem Kindeswohl nicht gefährdet. Mit einer neuen Schwangerschaft sind sie zusätzlich belastet, so dass es sein kann, dass die Rückführung auf nach die Geburt verschoben wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sie sich gut um das Baby kümmern können und damit auch um das ältere Kind. Halten Sie guten Kontakt zum Jugendamt. Erkundigen Sie sich beim Jugendamt was von deren Seite gefordert wird und welche Hilfen ihnen zustehen. Fordern und fördern Sie weiter den Umgang zum älteren Kind. Der sollte nicht unter der Schwangerschaft vermindert werden. Besser wäre, wenn er bis zur Geburt sogar erhöht wird, damit sie zeigen, dass sie sich um das Kind kümmern können. Wichtig ist auch, den Umgang nach der Geburt weiterzuführen, um zu zeigen, dass sie sich auch um das ältere Kind kümmern wollen und weiter die Rückführung wollen. Ich finde es toll, dass sie sich in Therapie begeben haben und die erfolgreich beenden werden. Haben Sie Hilfen für danach, wie z. B. ambulante Therapie? Wenn nein sollten sie sich bereits jetzt darum kümmern, weil es meist Wartezeiten für einen Therapieplatz gibt.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet im Juli 2024 und ich bin aber bereits wieder schwanger. Der Mutterschutz beginnt Anfang Oktober. Ich würde gerne meine Vollzeitstelle bis dahin wieder aufnehemen die ich vor meiner ersten SS hatte. Am liebsten würde ich die Elternzeit verkürzen und ab Juni schon anfangen um mein elterngeld aufzub ...
Hallo :) Ich bin aktuell schwanger und Entbindungstermin ist der 27.09.2024. Wir haben aktuell vor, dass ich für 12 Monate Basiselterngeld beziehe und danach wieder in Teilzeit arbeiten gehe. Gleichzeitig hat sich uns die Frage gestellt wann ich wieder schwanger werden müsste, bzw. wann das 2. Kind auf die Welt kommen sollte damit man dasselbe ...
Hallo :) Hab im Mai 2023 mein erstes kind bekommen und war 1 jahr in Elternzeit . Hatte jetzt aber eine Kündigung noch wären der Elternzeit bekommen durch einen Pächter wechsel da keine Mitarbeiter übernommen wurden. Bin jetzt seit ca. 1 Monat Arbeitslos und beziehe ALG 1. Letzte Woche habe ich einen Positiven test gemacht Entbindungstermin wär ...
Hallo liebe Frau Bader, ich habe folgende Frage: Ich befinde mich derzeit in Elternzeit. Diese sollte eigentlich ab Oktober enden. Ich bin derzeit aber wieder schwanger (voraussichtlicher Entbindungstermin: 28.01.2025), was bedeutet ich würde mich ab Mitte Dezember bereits wieder im Mutterschutz befinden. Nun ist mein Arbeitgeber insolven ...
Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni. Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...
Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni. Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...
Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni. Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...
Guten Abend :), Ich bin noch in Elternzeit , eigentlich bis 12/25 . Meine Tochter wird im Dezember 2 . Ich bin jetzt erneut schwanger ( ganz frisch ). Was macht am meisten Sinn ? Mir kreisen jetzt viele Fragen im Kopf , wenn ich jetzt in Elternzeit bleibe diese dann wegen Mutterschutz beende , was bekomme ich dann für das 2. Kind an Elterngeld ...
Guten Tag, eigentlich würde ich ab Februar nach 14 Monaten Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten (Beamtin). Nun bin ich wieder schwanger. Bis zum Mutterschutz würde ich genau drei Monate abreiten.. meine letzte Schwangerschaft mit Komplikationen und ich bin nun auch wieder sehr angeschlagen. Meine Gyn würde mich gern krankschreiben. Was mir unang ...
Hallo ich habe schon ähnliche Fragen gefunden, aber nicht genau das richtige. Also schildere ich erstmal meine Situation: Mein Sohn ist im Dezember 2023 auf die Welt gekommen, meine Elternzeit läuft noch bis Ende Dezember 2025. Da ich nun im März zum letzten Mal Elterngeld bekomme, starte ich am 01.Mai wieder zu arbeiten in Teilzeit. Hierzu gibt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Geruchsbelästigung durch Cannabis
- Fahrtkosten
- Darf meine Schwester ihr Baby behalten obwohl ihre anderen Kinder bei Pflegeeltern leben
- Anspruch auf volles Urlaubsgeld während des Mutterschutzes
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Beschäftigungsverbot vor Ende der Elternzeit - Auswirkungen auf die Entgeltzahlung und Mutterschaftsleistung
- Arbeitgeberzuschuss bei Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung
- Stillen bei langen Pendelwegen
- Rechnung erst nach der Elternzeit stellen