ich bin 39 Jahre alt, habe zwei Kinder ( eine aus erster Ehe Sie ist 20 Jahre alt) und eine Tochter die jetzt 1,5 Jahre alt ist. Der Grund warum ich sie damals in Obhut gegeben habe ist dass ich ein Drogenproblem habe und es in der Beziehung zu häuslicher Gewalt gekommen ist. Bin derzeit noch bis April in einer entwöhnungtherapie. Jetzt ist es so dass ich wieder schwanger bin und natürlich auch noch um meine 1,5 Jahre alte Tochter Kämpfe.
ich habe mich von dem Mann getrennt und eine neue Wohnung gefunden und mich in Behandlung begeben wegen meiner abgängigkeitserkrankung. Die Therapie werde ich erfolgreich abschließen. Mich plagen Ängste und Sorgen, dass man mir mein Kind nach der Geburt weg nehmen könnte. Oder wird dieser Fall neu bewertet?
von
Jessiname
am 23.02.2023, 21:34
Antwort auf:
Inobhutnahme wieder schwanger
Hallo,
das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen.
Ich bitte aber zu berücksichtigen, dass das Kind ja immer noch nicht zu Ihnen zurückgekehrt ist. Das Jugendamt scheint also davon auszugehen, dass noch immer eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Das könnte auch ein Argument für ein weiteres Kind sein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2023
Antwort auf:
Inobhutnahme wieder schwanger
Da hier niemand die gesamte Geschichte kennt, ist Alles reine Spekulation.
Du solltest dir vor Ort einen Anwalt nehmen.
Meine berufliche Erfahrung ist, dass viele Jugendämter eine Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung als Voraussetzung für keine erneute Inobhutnahme haben.
Aber das hängt natürlich immer von den gesamten Umständen ab.
von
3wildehühner
am 23.02.2023, 22:54
Antwort auf:
Inobhutnahme wieder schwanger
Das Jugendamt bewertet jeden Fall neu.
In der Regel wird es ihnen Hilfen anbieten und beobachten. Sollte das Jugendamt Gründe sehen warum sie sich nicht um das Baby kümmern können wird das ihnen mitgeteilt und es erfolgt die Inobhutnahme.
In Bezug auf das ältere Kind, was Inobhut genommen wurde, kann es sein, dass die neue Schwangerschaft die Rückführung verzögert. Das Jugendamt strebt an erster Stelle eine Rückführung an insofern es dem Kindeswohl nicht gefährdet. Mit einer neuen Schwangerschaft sind sie zusätzlich belastet, so dass es sein kann, dass die Rückführung auf nach die Geburt verschoben wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sie sich gut um das Baby kümmern können und damit auch um das ältere Kind.
Halten Sie guten Kontakt zum Jugendamt.
Erkundigen Sie sich beim Jugendamt was von deren Seite gefordert wird und welche Hilfen ihnen zustehen.
Fordern und fördern Sie weiter den Umgang zum älteren Kind. Der sollte nicht unter der Schwangerschaft vermindert werden. Besser wäre, wenn er bis zur Geburt sogar erhöht wird, damit sie zeigen, dass sie sich um das Kind kümmern können. Wichtig ist auch, den Umgang nach der Geburt weiterzuführen, um zu zeigen, dass sie sich auch um das ältere Kind kümmern wollen und weiter die Rückführung wollen.
Ich finde es toll, dass sie sich in Therapie begeben haben und die erfolgreich beenden werden. Haben Sie Hilfen für danach, wie z. B. ambulante Therapie? Wenn nein sollten sie sich bereits jetzt darum kümmern, weil es meist Wartezeiten für einen Therapieplatz gibt.
von
Ani123
am 23.02.2023, 22:57