Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Induviduelles Beschäftigungsverbot

Frage: Induviduelles Beschäftigungsverbot

Milly78

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe am Mittwoch ein individuelles Beschäftigungsverbot von meiner Gynäkologin erhalten, welches ich meinem Arbeitgeber per Einschreiben habe zukommen lassen. Nun habe ich eine Frage zu der Lohnfortzahlung: Ich habe in dem Unternehmen im Schichtdienst (Früh-,Spät-,Nacht-, Wochenendarbeit plus Feiertage) gearbeitet. Wird dann ein Durchschnittsgehalt (der letzten Monate) errechnet oder bekomm ich "nur" das Grundgehalt? Ich meine nämlich mal gehört zu haben, dass man durch die Schwangerschaft keinen finanziellen nachteil haben darf. Und noch eine Frage zum Schluss: Muss der Arbeitgeber die Krankenkasse über das Beschäftignungsverbot informieren? Meine Gynäkologin hatte sowas angedeutet. Bzw. wen muss der Arbeitgeber über das Beschäftinungsverbot informieren? Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob die das alles so wissen, ist zwar ein großes Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung aber die haben in der Vergangenheit so manchen Fehler begangen.... Vielen Dank im Voraus. Gruß, Milly


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der Arbeitgeber zahlt den Lohn weiter und holt sich das Geld dann von der Krankenkasse zurück. Das ist gar nicht Ihr Problem Sie bekommen Ihren durchschnittlichen Lohn weiter. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Individuell heisst nicht zwingend komplett. Was steht genau drin ? Lohn ist der Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen vor Schwangerschaft. Die Krankenkasse zu informieren wäre gut vom Arbeitgeber, durch die Umlage 2 bekommt er den Lohn von Dir wieder.


Belly78

Beitrag melden

Es ist ein komplettes Beschäftigungsverbot! Ich gehe nicht mehr arbeiten. Der Arbeitgeber bekommt von mir den Lohn wieder? Ist das nicht bei kleinen Unternehmen so geregelt?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Vielleicht solltest Du bei einem Nik bleiben ? Die Krankenkasse erstattet dem AG den Lohn. Umlage 2.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt.  Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...

Hallo Frau Bader,   Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch  umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde.    Meine Chefs tota ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...

Hallo Frau Bader,  ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%.  Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...

Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...

Guten Tag,  ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...

Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt.   Mir wurde ...

Liebe Frau Bader,  ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...