Endlichschwanger29
Hallo Fr. Bader, Seit dem 12.Januar habe ich ein Beschäftigungsverbot für alle Tätigkeiten bis zu meinem beginnenden Mutterschutz von meinem Gynäkologen ausgestellt bekommen. Ich habe in der Zeit meiner Schwangerschaft in meinem Betrieb auf Teilzeitbasis mit konkreter Stundenabrechnung gearbeitet. Das Arbeitsamt nennt dieses Beschäftigung Midijob. Mein Einkommen war meist zwischen 500 € + 650 € Netto. Woraus berechnet Sich jetzt meine Lohnfortzahlung ? Durch die Löhne VOR meiner Schwangerschaft oder die letzten Löhne. VOR dem Beschäftigungsverbot mit der Ss ? Und ist es richtig, dass hier die letzten 3 Löhne eine Rolle spielen ? Wie ist das z.b. mit, Nachtschicht - Sonntags und Feiertagszulagen ? Werden diese ebenfalls eingerechnet oder muss ich diese Abziehen ? Vielen Dank für eine Antwort!
Hallo, Sie bekommend en Lohn, den Sie ohne BV bekämen, im Zweifel nach § 11 MuSchG: ".....vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist..." Liebe Grüße NB
Endlichschwanger29
Hallo Frau Bader, vielen Dank für die schnelle Antwort !! Sie haben mir schon sehr geholfen. Wie ist es aber mit den Zuschlägen ? Diese habe ich ja bei Nacht und Feiertagsarbeit zusätzlich bekommen und machen ca 50 - 100 € im Monat aus
Tanja2255
naja, steht doch da. Du bekommst das durschnittliche Gehalt der letzten 13 wochen, oder der letzten drei Montae vor Schwanger inkl Zuschläge etc. - will heißen Wenn du im Monat 1- 650€ Netto hattest im Monat 2- 630€ und im Monate 3 580€- so wirst du 620 Euro bekommen.
luvi
Hallo, Das Gehalt wird inklusive Zuschläge bezahlt. Du hast genau das gleiche auf dem Konto wie vorher auch, wenn Du vorher unregelmässiges Einkommen hattest, wird der Durchschnittswert genommen (aus den letzten 3 Monaten). LG
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