Emily24
Hallo ich hab 2 Jahre elternzeit was im Juni 2017 abläuft. Hab aber 2016 ein Mini Job angefangen und bin daraufhin wieder schwanger geworden. Hab Anfang Januar 2017 ein individuelles bv bekommen für jede Tätigkeit. Jetzt meine Frage kann ich die elternzeit in dem einen Betrieb beenden da ich ja für jede Tätigkeit ein bv bekommen habe. Mein AG war sich nicht sicher und möchte sich informieren. Er meinte da ich ja eh ein bv hab brauch ich die elternzeit ja nicht mehr. Stimmt es den das ich ohne Probleme und mit seiner Erlaubnis auch die elternzeit beenden kann obwohl noch kein Mutterschutz anfängt ?
Hallo, nein, man kann nicht vorzeitig die EZ beenden um Muterschaftslohn zu erhalten Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du kannst die Elternzeit nicht vorzeitig beenden um ins BV zu gehen; wärst du nicht schwanger geworden, hättest du die Elternzeit ja auch nicht vorzeitig beendet. Die Elternzeit endet ganz normal mit Ablauf im Juni.
Emily24
Ich hab ja vorher schon ein bv bekommen und mir ist das egal ob ich es beenden kann oder nicht. Mein AG hat nur gesagt das ich es ja beenden kann und die elternzeit mir aufspare könnte da ich ja eh für jeden Beruf ein komplettest Bv hab
Mitglied inaktiv
Das wäre ein Betrugsversuch. Lies die vielen Anfragen hierzu in diesem Forum. Es geht so nicht. Du beendest dann die Elternzeit um Geld aus einer Versicherung (U2) zu erschleichen, und nicht um zu arbeiten.
Emily24
Ich hab ja vorher schon ein bv bekommen und mir ist das egal ob ich es beenden kann oder nicht. Mein AG hat nur gesagt das ich es ja beenden kann und die elternzeit mir aufspare könnte da ich ja eh für jeden Beruf ein komplettest Bv hab
Lina_100
Ist das so schwer zu verstehen? Sie dürfen die EZ nicht beenden um Mutterschutzgeld im BV zu erhalten. Zustimmung oder Ratschlag des AG sind dabei völlig unerheblich, im Zweifel macht er sich als Teilnehmer oder Mittäter strafbar. Es wäre Sozialversicherungsbetrug. Eine Beendigung der Elterzeit ist erst zum Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes möglich, dann bekommen Sie auch Mutterschutzgeld.
Mitglied inaktiv
Dein AG hat Zweifel, deswegen fragst du ja, weil du eine Rechtsauskunft willst. Wenn du keine Auskunft willst, dann brauchst du nicht zu fragen.
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