Sehr geehrte Frau Bader, ich bin z. Zeit angestellte Lehrerin und in den Sommerferien arbeitslos. Am 20.8. beginnt mein Muttschutz, am 7.9. würde ich verbeamtet werden, denn ich habe eine Festanstellung erhalten. Habe ich nun das Pech, dass mir die Krankenkasse ab dem 21.8. bis zum 6.9. Mutterschutzgeld in Höhe des Arbeitslosengeld zahlt,obwohl ich jetzt 5 Jahre gearbeitet habe? Was passiert ab dem 7.9., wenn ich Beamtin bin?Spekuliere auch damit meinen Mutterschutz vor der Geburt nicht anzutreten, wenn es mir gut ginge... Lieben Dank für Ihre Auskunft, aber das Thema bereitet mit zur Zeit großes Kopfzerbrechen und weder Arbeitsamt noch Krankenkasse kann mich aufklären.
von Filou1980 am 11.06.2012, 21:27