Mitglied inaktiv
Hallo, zu meiner Situation: Habe vor der Geburt meines 1. Kindes in Vollzeit gearbeitet. Dann ging ich für 3 Jahre in Elternzeit. Vor Ablauf der Elternzeit hat jetzt schon der Mutterschutz von meiner jetzigen 2. Schwangerschaft begonnen (MuSch seit 16.09.2010). Die Krankenkasse hat mir die 13 Euro/Tag Mutterschutzgeld bereits überwiesen. Und mir schon im Vorfeld mitgeteilt, daß mir außerdem noch vom Arbeitgeber der Differenzbetrag zu meinem letzten Gehalt zusteht. Jetzt meine Fragen: 1.) Bezieht sich das auf das letzte Netto- oder Bruttogehalt? 2.) Ich habe von August 2009 bis einschl. Februar 2010 bei meinem Arbeitgeber auf 400 Euro Basis 2x die Woche gearbeitet. Muß die Differenz zu 400 Euro oder vom letzten Gehalt in Vollzeit vom Arbeitgeber gezahlt werden? Verstehe mich leider überhaupt nicht (mehr) mit der Dame aus unserem Perso-Büro, deshalb würde ich mich über eine Antwort im Vorfeld sehr freuen, bevor ich mir wieder das Genöle anhören muss... ; Vielen lieben Dank im Voraus. LG Yasemin
Hallo, solange Sie noch in EZ des 1. Kindes sind (und so verstehe ich das Posting) besteht kein Anspruch auf Leistungen vom AG. Ab dem ersten Tag nach der EZ haben Sie Ansprüche auch gegen den AG. Liebe Grüsse, NB
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