Frage:
Höhe Mutterschutzgeld und Elterngeld
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Höhe meines Mutterschutzgeldes. Ich bin seit Mai 2009 krankgeschrieben wegen Burnout. Bekomme also längst Krankengeld. Vor meiner Krankschreibung habe ich bereits meinen Job wegen der Krankheit gekündigt und bin während des Krankengeldbezuges dann auch ausgeschieden. Da ich ja ununterbrochen krank bin, habe ich auch nie ALG 1 bekommen. Meine Krankheit besteht auch weiterhin. Ich habe meine ET am 15.03.2009. Gehe also in 4 Wochen in den Muschu. Wie hoch ist mein Mutterschutzgeld? Genauso hoch die das vorher gezahlte Krankengeld oder nur 300 Euro und wo muss ich es beantragen...
Ist es richtig, dass die Monate, in denen ich Krankéngeld bekam als "einkommenslos" beim Elterngeld gerechnet werden? Oder wird der Zeitraum vor Bezug des Krankgengeldes angerechnet, ähnlich wie beim ALG1?
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mein Fall ist ja etwas kompliziert und eher selten....
Dani
Mitglied inaktiv - 29.12.2009, 17:59
Antwort auf:
Höhe Mutterschutzgeld und Elterngeld
Hallo,
1. Da die Krankheit nichts mit der SS zu tun hat, werden die Monate mit KG Bezug leider mit 0 bewertet (rechnen Sie doch mal bei www.bmfsfj.de)
2. Ich weiß nicht, wie Sie kk-versichert sind, Sie bekommen wahrscheinlich nur den EInmalbetrag (www.mutterschaftsgeld.de)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2010
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Höhe Mutterschutzgeld und Elterngeld
Hallo
Krankengeld eine Nullrunde, das davor wird angerechnet.
Man nimmt die letzten 12 Monate vor der Geburt, Krankengeld eben 0 , dann nur das was Du verdient hast.
Das zusammengezählt durch 12 und dann 67% davon.
Schätzungsweise landest Du dann unter 300 Euro, somit bekommst Du den Mindestbetrag von 300 Euro.
Da Du keine Beschäftigung hast , also auch kein Mutterschutzgeld bekommst soviel ich weiss, müsste dann sofort das Eltergeld greifen.
Diees bekommst du dann für 12 Monate.
Mitglied inaktiv - 29.12.2009, 19:16
Antwort auf:
Höhe Mutterschutzgeld und Elterngeld
hallo panija,
danke für die antwort,aber sie ist leider fast komplett falsch. richig ist, dass die krankgeldmonate mit 0 euro aufs elterngeld angerechnet werden. die verdienstmonate vorher (innerhalb der 12 monate) zählen aber. dann liege ich doch über dem mindestsatz.
das mutterschaftsgeld wird in höhe des vorher gezahlten krankengelds (nach auskunft kk) gezahlt. denn ich bin ja eben nicht arbeitslos, sondern nach schon vor austritt aus der firma arbeitsunfähig. selbst wenn ich alg 1 beziehen würde, würde das mutterschaftsgeld die höhe meines alg 1 satzes haben...
Soweit müsste es stimmen....???? korrigiere mich ruhig jemand vom fach
Mitglied inaktiv - 03.01.2010, 16:12
Antwort auf:
Höhe Mutterschutzgeld und Elterngeld
Naja, aber Du hast ja kein Einkommen und bei Krankengeld zahlst Du auch keine Abgaben soweit ich weiss.
Wie bei mir ( siehe Frage weiter oben, ich schnalls auch nicht ) mit dem Hartz4.
Mir wurde gesagt nur der Nettolohn zählt, wenn man arbeitet, Lohnersatzzahlungen ( ALG1 / ALG II und Krankengeld ) zählen als Nullrunde.
Du bist seit Mai krankgeschrieben, Dein Kind soll im März kommen.
Ein Jahr zurück heisst, dass Du 2 Monate Gehalt hattest, dann nur Ersatzleistungen bezogen hast, die nicht zählen.
Laut Auskunft die ich von der Elterngeldstelle hier habe ?!?!
Mal sehen was Frau Bader sagt, je mehr ich darüber erfahre desto weniger verstehe ich glaube ich.
Mitglied inaktiv - 03.01.2010, 18:54
Antwort auf:
Höhe Mutterschutzgeld und Elterngeld
Ich hab da noch eine Frage.
Wieso bist Du nicht arbeitslos, wenn Du, wie Du schreibst gekündigt hast und dauerhaft krankgeschrieben bist ?
Dann bist Du arbeitslos, stehst aber dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Mit dem Mutterschaftsgeld weiss ich es nicht, meine Antworten bezogen sich aufs Elterngeld und da war meine Antwort eigentlich die, dass Deine Theorie in der Startfrage stimmt.
Wie gesagt, ich bin gespannt was Frau Bader sagt.
Alles Gute für die Restschwangerschaft
Mitglied inaktiv - 03.01.2010, 19:01