Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

in welchem zeitraum muss der vater seine zwei monate in anspruch genommen haben

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: in welchem zeitraum muss der vater seine zwei monate in anspruch genommen haben

mellomania

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hallo frau bader, ich habe eine frage. bis wann kann der vater seine zwei monate elternzeit in anspruch nehmen? hintergrund ist, dass wir beruflich im ausland sind bis august 2014. wir planen ein zweites kind für ende nächsten jahres. laut seinem vertrag hier kann er, solange er hier ist, KEINE vatermonate nehmen. jetzt möchten wir wissen, ob er das auch noch machen kann, wenn das kind älter als ein jahr ist. also nach ablauf der ersten 12 monate. hängt das dann auch mit meiner elternzeit zusammen? ich habe noch elternzeit vom ersten kind bis mai 2014. ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich erklären..vielen herzlichen dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, einen Ausschluss halte ich für sittenwidrig und damit für unwirksam. An sonsten kann er drei Jahre Eltern Zeit in Anspruch nehmen. Elterngeld kann er jedoch nur in den ersten 14 Monaten in Anspruch nehmen. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Um Elterngeld zu erhalten bis zum vollendeten 14. Lebensmonat. Also sobald das Kind 14 Monate ist, ist es vorbei. Elternzeit kann er länger nehmen, dann aber ohne Geld.


Mitglied inaktiv

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Selbest wenn Dein Mann einen Vertrag unterschrieben hat - bei einer Firma die Ihren Sitz oder eine Geschäftstelle in Deutschland hat (in der Dein Mann dann angestellt sein müsste) - ist das rechtswidrig und er kann auch in den ersten 12 Lebensmonaten EZ machen. Da KANN der AG NICHTS gegen machen! LG Sabine


mellomania

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er könnte schon, nur werden dann die zahlungen die wir hier erhalten (miete etc) eingestellt und dann lohnt es sich überhaupt nicht. das gleiche gilt für unbezahlten urlaub, da müssten wir dann auch für alle kosten die anfallen selber aufkommen...


Sternenschnuppe

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Dann geht es wohl leider nicht, schade für Euch. Gehe davon aus, dass er Gehalt bezieht, ihr in Deutschland noch Eure Wohnung habt und im Ausland Wohnung etc. gestellt werden ?


Mitglied inaktiv

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Das ist was anderes. Rein rechtlich hat er einen Anspruch auf die EZ, ob sich das finanziell machen lässt ist IMMER eine andere Frage. Ich wäre auch gerne 2 Jahre oder sogar länger zu Hause geblieben, aber ich musste nach 6 Monaten wieder arbeiten gehen - es ging finanziell einfach nicht anders. LG Sabine


mellomania

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ja...danke für die hilfe, das hat mir viel gebracht...jetzt sind wir schlauer, wollte net noch groß anrufen in D bei der beratugnsstelle.. :-)


Sternenschnuppe

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Ihr seid noch bis August 2014 im Ausland ? Aber dann passt das doch, sofern das Kind ab August 2013 erst geboren wird. Er kann dann doch den 13. und 14. Monat nehmen. Dann seid ihr doch wieder in Deutschland. Bedeutet also, dass ihr mit dem Basteln doch im Januar anfangen könnt, dann seid ihr auch wenn es früher kommt auf der sicheren Seite.


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