Elisa-Lotta
Sehr geehrte Frau Baader, in meiner Familie hat sich eine dramatische Situation ergeben und ich wurde um Mithilfe bei der Lösungssuche gebeten. Ich bin an einem Punkt angelangt, an dem ich nicht weiter komme, daher schreibe ich Ihnen. Es geht darum, dass die Mutter von zwei Kindern (2 und 10 Jahre alt) plötzlich eine längere noch unabsehbare Zeit schwer erkrankt ins Krankenhaus muss und als haushaltsführende Kraft und Betreuungsperson familiär ausfällt. Der Vater der Kinder ist vollzeitbeschäftigt und die Familie kann es sich auf so lange Sicht nicht leisten, auf das reduzierte Einkommen des Vaters zu bauen, wenn er über die Haushaltshilfenregelung bei der Krankenkasse einspringt. Das gehe wohl laut Barmer auch nicht langzeitig. Das 2-jährige Mädchen ist noch nicht im Kindergarten, sodass eine Überlegung dahin geht, zudem eine Tagesmutter einzusetzten, die nach Haue kommt, bis der Vater wieder da ist. Um einen langfristigen stabilen Plan zu erstellen, hätte ich folgende Frage an Sie: Gegenüber welchen Stellen (z.B. Jugendamt, Krankenkasse und Pflegekasse, Arbeitgeber des Vaters) können die Eltern der zwei Kinder (2 u. 10 Jahre) ggf. noch Ansprüche auf finanzielle Unterstützung zum Einsatz einer alternativen Betreuungsperson und zur Haushaltführung geltend machen? Es geht so weit, dass unklar ist, ob die Mutter der Kinder wieder gesund wird. Bekannt ist mir der kurzzeitig mögliche Einsatz des Vater bei reduziertem Einkommen, wenn die Mutter im Krankenhaus ist und der Anspruch auf Kindertagespflege der Kleinen (die Kitas habe ich angerufen und sie sind voll). Von einem Pflegedienst haben wir die Information das zwar die Kinder betreut werde können, Haushaltshilfe aber nicht unter den Leistungen der Haushaltshilfenverordnung falle (seltsam!?). In unserer Familie sind noch alle berufstätig, sodass wir alle nach unseren Urlaubstagen mit Verdienstausfällen rechnen müssten, wenn wir die Haushalthilfenregelung nutzen. Die Kasse zahle etwas weniger als 5 Euro pro Stunde, wenn die Familie einspringe. Vielleicht gibt es noch eine nicht so komplizierte Möglichkeit, die wir gerade übersehen. Wir danken Ihnen sehr für Ihr Angebot und Ihre Mühen im Voraus. Herzliche Grüße Elisa-Lotta
Hallo, ich würde bei Caritas, SKF etc. nachfragen! Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo nochmal Frau Bader, mir ist noch etwas eingefallen, was ich im Post vorher vergessen hatte. Im August 2022 wird mein Kind in der Kita starten. 1.Ist der Stunden- Betreuungsumfang immer abhängig vom Beschäftigungsumfang der Eltern? D.h. mein Mann arbeitet Vollzeit mit 39 Std. und ich arbeite 25 Stunden (oder 20 Stunden) - können wir trotz m ...
Guten Tag, mich beschäftigt aktuell die Frage wie es mit dem Anspruch meines Großen (4 Jahre) auf die Ganztagsbetreuung in der Kita ausschaut, wenn ich mich im Mutterschutz befinde? Besteht in dieser Zeit rechtlich weiterhin ein Anspruch auf die Ganztagsbetreuung? M. E. befinde ich mich in dieser Zeit in einem Beschäftigtigungsverhältnis (wie bish ...
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage zum deutschen Kindergeld. Da wir im Sommer in die Niederlande ziehen, soll meine Tochter, welche im April auf die Welt kommt, direkt nach der Geburt auf den jetzigen niederländischen Wohnort meines Mannes gemeldet werden. Dieser arbeitet in den Niederlanden und ist dort steuerpflichtig. Ich werde noc ...
Sehr geehrte Frau Bader, in 6 Tagen endet meine Elternzeit. Ich habe mich im letzten Jahr rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber gemeldet und meine Rückkehr angekündigt, bzw. in Erinnerung gerufen. Es hat sich bis kurz vor Weihnachten keine Stelle ergeben und ich sollte mich lt. der PA auf eine höherwertige Stelle (minimal höheres Einkomme ...
Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen ha ...
Liebe Frau Bader, meine älteste Tochter wird bald 3. Ursprünglich hatten wir sie zu ihrem ersten Geburtstag für einen Kitaplatz angemeldet. Damals hatten wir keinen erhalten. 15 Monate später bekamen wir sehr kurzfristig einen angeboten - diesen mussten wir absagen, da derart kurzfristig keine Eingewöhnung durch uns möglich gewesen wäre. Nun ...
Hallo Gerne an alle. Vater zahlt Unterhalt, Kontakt besteht nicht. Volljähriges Kind und Mutter bekommen Bürgereld, das Jobcenter berechnet den Unterhalt jährlich neu, verweigert aber weitere Auskünfte. Hat der Vater darauf Anspruch? Gibt es dazu Paragrafen? Zeugnisse, Nebenjobs, Arbeitsbemühungen der Mutter, Ausbildung des Kindes et ...
Hallo, ich habe erfahren, dass ab Aug 2026 alle neuen Grundschüler ein Recht auf OGS Betreuung haben. Können Sie mir sagen, ob spätestens dann auch die 2. Klässler ein Recht auf die Betreuung haben? Oder kann es im schlimmsten Fall passieren, dass 2., 3. und 4. Klässler ihren Platz verlieren, damit der Rechtsanspruch der Erstklässler er ...
Guten Tag, Ich bin im Mai ins Beschäftigungsverbot gegangen (Pflegeberuf), mein Sohn ist schon auf der Welt und bis einschließlich heute dem 28.11.2024 bin ich im Mutterschutz.. Meine Kollegen haben Weihnachtsgeld erhalten ich allerdings nicht.. Im Vertrag steht freiwillige Sonderzahlung.. Habe ich trotz oben genannter Gründe Anspruch ...
Liebe Frau Bader, ich habe große Fragezeichen im Bezug auf das Elterngeld. Ich habe ein solides Einkommen rund 65k und mein Freund und Vater des Kindes hatte bis Juni 2024 einen sehr gut bezahlten Job mit einem Einkommen rund 300k im Jahr. Jedoch wurde er gekündigt und wurde freigestellt, bezieht aber noch bis Juni 2025 Gehalt. Danach meldet e ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhalt ab 18
- Versicherung - Elterngeldbezug ohne Elternzeit
- Aus Elternzeit direkt ins BV
- Kindeswohlgefährdung wegen Finanzen
- Kindesunterhalt im asymmetrischen Wechselmodell?
- Umzug
- Kann ich Elternzeit von Kind 1 an Elternzeit von Kind 2 dranhängen?
- Beschäftigungsverbot aufheben
- Krankenversicherung Elternzeit
- Krankenversicherung Elternzeit