Sazou
Sehr geehrte Frau Bader. Aktuell befinde ich mich noch in Elternzeit und arbeite befristet bis zum 31.08 in TZ bei meinem Arbeitgeber. Offiziell arbeite ich am dem 01.09 wieder in Vollzeit laut Vertrag. Bei einer erneuten Schwangerschaft würde ich ein Beschäftigungsverbot erhalten. Wenn ich jetzt während der Teilzeit schwanger werde und ein BV bekomme, erhalte ich ab September dann den Lohn von meiner Vollzeitstelle? Viele liebe Grüße
Hallo, Sie bekommen immer den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB
mellomania
du erhälst das was du ohne bv bekommst. WENN du eines bekommst. die regelungen hierzu wurden verschärft, es muss vorerst alles geprüft werden. vorausgesetzt du könntest vollzeit arbeiten weil dein kind vollzeit betreut ist.
Sazou
Dass ich ein BV kriege, steht völlig außer Frage. Danke für deine Antwort. :)
mellomania
wie sicher ist halt die großmutter? ist das nur für übergangsweise geplant bis kita platz oder bis schule? wir in bawü mussten das nachweisen eben mit schreiben, aber von der oma selber. nix ofizielles.
Port
Hat irgendwer was von Großmutter geschrieben? Bin ich blind geworden, ohne es zu merken?
mellomania
falcher thread. blind. sorry
Sazou
@Port Bestimmt im Thread vertan. :D
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