JePoo
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin mit meinem Sohn im Jahre 2011 zu seinem Vater nach England gezogen. Dort waren wir über die NHS und extra privat versichert. Nun ist leider die Firma meines Partners in die Brüche gegangen und ich habe mich entschieden mit meinem Sohn nach Deutschland zurück zu kehren, wo ich immer noch gemeldet bin. Ich bin jedoch im 6 Monat schwanger (err. Geburtstermin ist der 26.11.) und im Oktober wollen wir zurück. Mein Partner wird wohl nicht mitkommen. Da ich krankenversichert sein muss, besteht die Möglichkeit dass ich mich arbeitslos melden kann? Ich finde leider in allen möglichen Foren keine Antwort meine Frage. Ich habe hin und wieder freiberufliche Tätigkeiten von Deutschland aus getätigt, und nach Fäligkeit Umsatzsteuer bezahlt, das war es aber auch. Aber ansonsten hat uns mein noch jetztiger Partner versorgt, aber das ist nun auch nicht mehr möglich. Natürlich werde ich bald nach der Geburt meiner Tochter mich um Arbeit bemühen, da ich nicht auf anderen Taschen sitzen möchte. Ich wollte mich somit hierbei nur erkundigen, ob ich Anspruch habe, da ich online gelesen habe, wenn man 1 Jahr nichts eingezahlt hat, hat man keine Ansprüche. Ich bedanke mich vorab schon einmal herzlichst für Ihre Zeit und Ihre Bemühen! Mit den besten Grüssen JePoo
Hallo ich stimme Luvi voll zu Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass es problematisch werden kann mit der Krankenversicherung, da Du ja in Deutschland gemeldet warst, aber keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlt hast. In Deutschland gilt ja die Versicherungspflicht, und wenn Du Pech hast, musst Du alle Beiträge nachzahlen. Die letzte Krankenkasse, bei der Du warst, muss Dich aufnehmen. Du kannst Dich auf jeden Fall freiwillig versichern. Das kostet allerdings ca. 150 Euro im Monat. Diese Beiträge müssen auch während der Elternzeit gezahlt werden. Ich befürchte, dass Du auch keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld 1 hast, da Du bereits seit 3 Jahren keine Arbeit mehr ausgeübt hast, in Deutschland. Wenn Du noch Anspruch haben solltest, melde Dich schon vor Mutterschutzbeginn arbeitslos. Meiner Meinung nach hast Du aber Anspruch auf Hartz 4. Dann gibts auch die Krankenversicherung gratis für Dich. liebe grüße Luvi
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