LarAri
Hallo. Ich bin etwas verunsichert, da es leider auch etwas komplizierter ist. Ich bin seit Mai 2020 in Elternzeit und habe das Elterngeld für 1 Jahr bekommen. (Ich hatte bei meinem Arbeitgeber Elternzeit für 3 Jahre eingereicht.) Ich habe letztes Jahr im August einen Nebenjob auf 450€ Basis bei einem anderen Arbeitgeber angetreten. Dieser hat mich leider zum 01.04.2022 gekündigt, woraufhin ich Arbeitslosengeld beantragt habe (auf das ich aber noch warte), nun habe ich einen neuen Job in Aussicht für etwa 20-25std/Woche und sehr guter Bezahlung. Ich möchte mich nun von meinem Hauptarbeitgeber trennen, damit ich komplett frei für den neuen Arbeitgeber bin. Ich bin allerdings noch bis zum 12.03.2023 in Elternzeit, ich weiß nun nicht wie ich vorgehen kann/soll. Was wäre der beste Weg dafür? Liebe Grüße.
Hallo, 1. Da Sie in der EZ nicht versicherungspflichtig gearbeitet haben besteht kein Anspruch auf ArbGeld1 2. Am besten in EZ bleiben und in TZ beim neuen AG arbeiten. Dann haben Sie alle Möglichkeiten am Ende der EZ. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Auf Grundlage vom Minijob hast du kein Anspruch auf ALG! Keine Abgaben, keine Versicherung und somit keine Versicherungsleistungen. Wenn du bei deinem AG ein TZ Tätigkeit in EZ beantragt hast und dieser abgelehnt hat, dann hättest du Anspruch, aber nicht auf Grundlage des gekündigten Minijobs.
mellomania
der einfachste weg wäre deinen AG um erlaubnis zu bitten, dort zu arbeiten. da du eh unter der grenze von 30 h bist, geht das auch während der ez. dann hast du, wenn was wäre wie beim andren job, deinen job noch im hut! zumindest würde ich warten bis dort die probezeit rum ist bevor ich meinen hauptjob kündige. das ruht ja und stört nicht. wenn du zum ende der ez kündigst, hast du eine frsit von 3 monaten, wenn du innerhalt der ez kündigst, gilt die vertraglich vereinbarte kündigungsfrist. ich hatte es damals auch so gemacht, um erlaubnis gebeten, neu parallel in der ez angefangen, probezeit abgewartet ob es was ist und DANN erst gekündigt.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot