LarAri
Hallo. Ich bin etwas verunsichert, da es leider auch etwas komplizierter ist. Ich bin seit Mai 2020 in Elternzeit und habe das Elterngeld für 1 Jahr bekommen. (Ich hatte bei meinem Arbeitgeber Elternzeit für 3 Jahre eingereicht.) Ich habe letztes Jahr im August einen Nebenjob auf 450€ Basis bei einem anderen Arbeitgeber angetreten. Dieser hat mich leider zum 01.04.2022 gekündigt, woraufhin ich Arbeitslosengeld beantragt habe (auf das ich aber noch warte), nun habe ich einen neuen Job in Aussicht für etwa 20-25std/Woche und sehr guter Bezahlung. Ich möchte mich nun von meinem Hauptarbeitgeber trennen, damit ich komplett frei für den neuen Arbeitgeber bin. Ich bin allerdings noch bis zum 12.03.2023 in Elternzeit, ich weiß nun nicht wie ich vorgehen kann/soll. Was wäre der beste Weg dafür? Liebe Grüße.
Hallo, 1. Da Sie in der EZ nicht versicherungspflichtig gearbeitet haben besteht kein Anspruch auf ArbGeld1 2. Am besten in EZ bleiben und in TZ beim neuen AG arbeiten. Dann haben Sie alle Möglichkeiten am Ende der EZ. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Auf Grundlage vom Minijob hast du kein Anspruch auf ALG! Keine Abgaben, keine Versicherung und somit keine Versicherungsleistungen. Wenn du bei deinem AG ein TZ Tätigkeit in EZ beantragt hast und dieser abgelehnt hat, dann hättest du Anspruch, aber nicht auf Grundlage des gekündigten Minijobs.
mellomania
der einfachste weg wäre deinen AG um erlaubnis zu bitten, dort zu arbeiten. da du eh unter der grenze von 30 h bist, geht das auch während der ez. dann hast du, wenn was wäre wie beim andren job, deinen job noch im hut! zumindest würde ich warten bis dort die probezeit rum ist bevor ich meinen hauptjob kündige. das ruht ja und stört nicht. wenn du zum ende der ez kündigst, hast du eine frsit von 3 monaten, wenn du innerhalt der ez kündigst, gilt die vertraglich vereinbarte kündigungsfrist. ich hatte es damals auch so gemacht, um erlaubnis gebeten, neu parallel in der ez angefangen, probezeit abgewartet ob es was ist und DANN erst gekündigt.
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