melonenkunst
Liebe Frau Bader, wir erwarten im Mai unser erstes Kind und unsere Situation sieht wie folgt aus: Ich bin Studentin (in Vollzeit), aber über 30, im Zweitstudium. Daher habe ich meinen BaföG-Anspruch schon aufgebraucht. Ich bin hauptberuflich selbstständig und verdiene derzeit etwa 800€ netto. Mein Freund ist hauptberuflich Angestellter und verdient etwa 1400€ netto. Nun würden würden wir es gerne so machen, dass mein Freund den Großteil der Elternzeit nimmt, damit ich zu Ende studieren kann. Leider wird er nur ca. 550€ Elterngeld bekommen (da bei ihm der Bemessungszeitraum das Vorjahr ist). Ich werde, wenn das Kind da ist, als Selbstständige neben dem Studium maximal 100€ netto pro Monat verdienen können. Nun meine Frage: kann mein Freund für uns als Bedarfsgemeinschaft Alg II beantragen? Oder geht das nicht, weil ich Studentin bin und ja daher keinen Anspruch habe? Oder könnte das Jobcenter sagen, dass wir durch die ungünstige Aufteilung der Elternzeit unsere Hilfbedürftigkeit selbst herbeigeführt haben und uns daher den Anspruch verwehren? Ich hoffe sehr, Sie können uns weiterhelfen, da wir gar nicht wissen, womit wir planen können. Vielen Dank im Voraus & herzliche Grüße
Hallo, 1. Bemessungszeitraum bei ihm sind die letzten 12 Mo vor der Geburt 2. Ob Sie ergänzende Leistungen bekommen, entscheidet das Jobcenter, es ist hier eine Auslegungssache. Sie haben ja ein Studium und könnten arbeiten. Er auch. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, War/ist dein Freund selbstständig? Oder arbeitet er erst seit kurzem? Oder warum bekommt er nur so wenig Elterngeld? Bei 1400 Euro Verdienst müsste das doch mehr sein. Beantragst du auch gleichzeitig Elterngeld? Evtl. habt ihr Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag. LG luvi
melonenkunst
Hallo Luvi, er wird zum Zeitpunkt der Geburt erst 12 Monate gearbeitet haben, davon nur 4,5 in 2019, daher ist es so wenig. Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld haben wir leider nicht, da wir zu wenige Einnahmen haben und unseren Grundbedarf nicht decken können.
Felica
Für deinen Freund ist maßgeblich was er in der 12 Monaten vor Geburt verdient hat. Für dich dagegen das letzte abgeschlossene Kalenderjahr, also wenn ET im Mai 20, dann 2019. Ob man bei der Konstellation zustimmt das du und dein Mann EZ nehmen um dann Alg2 zu beziehen glaube ich weniger. Du kannst aktuell mit 30 Std Studium 800 € erwirtschaften, warum sollte das nach dem Mutterschutz nicht gehen wenn dein Mann doch EZ nimmt?
luvi
Hallo, Wenn dein Freund nur als Angestellter gearbeitet hat und nicht selbständig ist/war, wird für die Berechnung seines Elterngelds der Verdienst in den 12 Monaten vor der Geburt genommen. Bei 1400 Euro Verdienst als Angestellter in den 12 Monaten vor der Geburt müssten das ca. 830 Euro Elterngeld sein. Warum denkst du, dass sein Bemessungszeitraum nur 2019 ist? Dein Bemessungszeitraum ist aufgrund der Selbstständigkeit 2019. Darf ich dich fragen, warum du denkst, dass du so große Einkommenseinbußen hast, wenn der Vater des Kindes in Elternzeit ist. Wenn dein Mann tatsächlich über 800 Euro EG hat, kann ich mir vorstellen, dass Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag besteht. LG luvi
melonenkunst
Hallo, der Bemessenszeitraum von uns beiden ist 2019, da gibt es nichts zu rütteln. Ich möchte auch nicht meine Umsätze diskutieren, es geht mir um die rechtliche Frage, ob wir Anspruch auf Alg II hätten. Vielen Dank
misses-cat
Du hast halt ein abgeschlossenes Studium, sprich du könntest arbeiten gehen. Oder dein Freund/Partner geht arbeiten und du kümmerst dich ums kind. Studium muss dann halt warten.
cube
Sorry, aber warum sollte der Bemessungszeitraum für deinen Freund auch nur 2019 sein, wenn er doch Angestellter ist? Aber davon ab: bei uns würde das Amt sagen, die Situation wurde selbst herbeigeführt, da ausgerechnet derjenige, der das höhere Einkommen hat, EZ nimmt. Rechen doch mal selbst: 1400 Gehalt + mind. 300 Euro EG wenn du in EZ gehst = 1.700 + Kindergeld 200 = 1900 Euro. Eure Variante: 550 Euro EG + 100 von dir + KG 200 = 850 Euro Würde bei uns in der Gegend nicht durchgehen als Basis, um noch andere Gelder vom Staat zu bekommen. Eine gute Planung wäre doch also die, bei der ihr wohl gar nicht erst auf staatliche Hilfe angewiesen seid. Ich verstehe ehrlich gesagt gar nicht, was es da zu überlegen gibt.
Mitglied inaktiv
Dein Partner hat den Bezugszeitraum von 4/19 bis 4/20 wenn das Baby im Mai 20 kommt. Bei nichtselbständigen zählt nicht das letzte Kalenderjahr.
Ähnliche Fragen
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang