Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

In Elternzeit Alg II neu beantragen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: In Elternzeit Alg II neu beantragen

melonenkunst

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Liebe Frau Bader, wir erwarten im Mai unser erstes Kind und unsere Situation sieht wie folgt aus: Ich bin Studentin (in Vollzeit), aber über 30, im Zweitstudium. Daher habe ich meinen BaföG-Anspruch schon aufgebraucht. Ich bin hauptberuflich selbstständig und verdiene derzeit etwa 800€ netto. Mein Freund ist hauptberuflich Angestellter und verdient etwa 1400€ netto. Nun würden würden wir es gerne so machen, dass mein Freund den Großteil der Elternzeit nimmt, damit ich zu Ende studieren kann. Leider wird er nur ca. 550€ Elterngeld bekommen (da bei ihm der Bemessungszeitraum das Vorjahr ist). Ich werde, wenn das Kind da ist, als Selbstständige neben dem Studium maximal 100€ netto pro Monat verdienen können. Nun meine Frage: kann mein Freund für uns als Bedarfsgemeinschaft Alg II beantragen? Oder geht das nicht, weil ich Studentin bin und ja daher keinen Anspruch habe? Oder könnte das Jobcenter sagen, dass wir durch die ungünstige Aufteilung der Elternzeit unsere Hilfbedürftigkeit selbst herbeigeführt haben und uns daher den Anspruch verwehren? Ich hoffe sehr, Sie können uns weiterhelfen, da wir gar nicht wissen, womit wir planen können. Vielen Dank im Voraus & herzliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Bemessungszeitraum bei ihm sind die letzten 12 Mo vor der Geburt 2. Ob Sie ergänzende Leistungen bekommen, entscheidet das Jobcenter, es ist hier eine Auslegungssache. Sie haben ja ein Studium und könnten arbeiten. Er auch. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, War/ist dein Freund selbstständig? Oder arbeitet er erst seit kurzem? Oder warum bekommt er nur so wenig Elterngeld? Bei 1400 Euro Verdienst müsste das doch mehr sein. Beantragst du auch gleichzeitig Elterngeld? Evtl. habt ihr Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag. LG luvi


melonenkunst

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Hallo Luvi, er wird zum Zeitpunkt der Geburt erst 12 Monate gearbeitet haben, davon nur 4,5 in 2019, daher ist es so wenig. Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld haben wir leider nicht, da wir zu wenige Einnahmen haben und unseren Grundbedarf nicht decken können.


Felica

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Für deinen Freund ist maßgeblich was er in der 12 Monaten vor Geburt verdient hat. Für dich dagegen das letzte abgeschlossene Kalenderjahr, also wenn ET im Mai 20, dann 2019. Ob man bei der Konstellation zustimmt das du und dein Mann EZ nehmen um dann Alg2 zu beziehen glaube ich weniger. Du kannst aktuell mit 30 Std Studium 800 € erwirtschaften, warum sollte das nach dem Mutterschutz nicht gehen wenn dein Mann doch EZ nimmt?


luvi

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Hallo, Wenn dein Freund nur als Angestellter gearbeitet hat und nicht selbständig ist/war, wird für die Berechnung seines Elterngelds der Verdienst in den 12 Monaten vor der Geburt genommen. Bei 1400 Euro Verdienst als Angestellter in den 12 Monaten vor der Geburt müssten das ca. 830 Euro Elterngeld sein. Warum denkst du, dass sein Bemessungszeitraum nur 2019 ist? Dein Bemessungszeitraum ist aufgrund der Selbstständigkeit 2019. Darf ich dich fragen, warum du denkst, dass du so große Einkommenseinbußen hast, wenn der Vater des Kindes in Elternzeit ist. Wenn dein Mann tatsächlich über 800 Euro EG hat, kann ich mir vorstellen, dass Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag besteht. LG luvi


melonenkunst

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Hallo, der Bemessenszeitraum von uns beiden ist 2019, da gibt es nichts zu rütteln. Ich möchte auch nicht meine Umsätze diskutieren, es geht mir um die rechtliche Frage, ob wir Anspruch auf Alg II hätten. Vielen Dank


misses-cat

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Du hast halt ein abgeschlossenes Studium, sprich du könntest arbeiten gehen. Oder dein Freund/Partner geht arbeiten und du kümmerst dich ums kind. Studium muss dann halt warten.


cube

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Sorry, aber warum sollte der Bemessungszeitraum für deinen Freund auch nur 2019 sein, wenn er doch Angestellter ist? Aber davon ab: bei uns würde das Amt sagen, die Situation wurde selbst herbeigeführt, da ausgerechnet derjenige, der das höhere Einkommen hat, EZ nimmt. Rechen doch mal selbst: 1400 Gehalt + mind. 300 Euro EG wenn du in EZ gehst = 1.700 + Kindergeld 200 = 1900 Euro. Eure Variante: 550 Euro EG + 100 von dir + KG 200 = 850 Euro Würde bei uns in der Gegend nicht durchgehen als Basis, um noch andere Gelder vom Staat zu bekommen. Eine gute Planung wäre doch also die, bei der ihr wohl gar nicht erst auf staatliche Hilfe angewiesen seid. Ich verstehe ehrlich gesagt gar nicht, was es da zu überlegen gibt.


Mitglied inaktiv

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Dein Partner hat den Bezugszeitraum von 4/19 bis 4/20 wenn das Baby im Mai 20 kommt. Bei nichtselbständigen zählt nicht das letzte Kalenderjahr.


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