Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, dieses ist sicher eine ungewöhnliche Frage, die ich an Sie stelle. In meinem Fall geht es darum, daß ich am 9.11.2001 vor Gericht als Zeuge meiner Firma aussagen soll. Am 9.11.2001 fängt mein Mutterschutz an, davor habe ich noch 10 Tage Urlaub zu bekommen und ich bin jetzt in der 28.SSW und bin froh, daß dann der Mutterschutz anfängt, da mein Arbeitsplatz vom Wohnort 87 km entfernt ist. Diese Strecke von 174 km jeden Tag ist jetzt schon sehr anstrengend für mich! Fahrzeit insgesamt ca. 3 Stunden am Tag! Diese Strecke mit dem Auto müßte ich auch am 9.11.2001 fahren und noch weiter, da das Gericht weit in der Stadt ist, um als Zeuge für meine Firma aussagen zu können, da ich mit öffentlichen Verkehrsmittel noch länger unterwegs sein würde(eine Stunde länger und mehr). Der Termin 9.11.2001 ist aber erst in ein paar Wochen und würde nun gern wissen, ob ich als Zeuge erscheinen muß! Oder stehen mir andere Möglichkeiten offen diesen Termin abzusagen! Wenn ich dort erscheinen muß, dann müßte ich auch eine Begleitperson mitnehmen, da ich mich eine solche Strecke nicht mehr allein trauen würde zu fahren, falls etwas unvorgesehenes passieren sollte!z.B vorzeitige Wehen oder oderoder.... Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen Nicole
Liebe Nicole, grds. müssen Sie vor Gericht erscheinen, wenn Sie geladen sind, unabhängig vom Mutterschutz. Aber Sie können das Gericht anschreiben und das Problem mitteilen. Vierlleicht vernehmt man Sie schriftl. oder an dem Amtsgericht in Ihrem Heimatort. Gruß, NB
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